„Es hat sich inzwischen bei den meisten gut eingespielt, dass die nötigen Unterlagen von unserer Internetseite heruntergeladen, zu Hause ausgedruckt und ausgefüllt werden“, berichtet die zuständige Sachgebietsleiterin Marianne Rennebaum. Unter www.kreis-soest.de (im Reiter „Umwelt und Verbraucher“ bitte auf Jagdscheine klicken) finden sich die Formulare. Jagdscheinanträge sollten anschließend per Post an die Untere Jagdbehörde, Wisbyring 17 in 59494 Soest geschickt werden. Persönliche Vorsprachetermine können nur in besonderen Ausnahmefällen vergeben werden. Eine telefonische Vereinbarung ist dafür zwingend erforderlich.
Um eine zügige Bearbeitung des Antrages gewährleisten zu können, müssen folgende Unterlagen vollständig eingereicht werden:
- Vordruck „Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines“ – zu finden auf der Internetseite des Kreises Soest
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
- Passfoto – für eine Verlängerung nur notwendig, wenn ein neuer Jagdschein benötigt wird
- bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheins: Original-Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung sowie der Nachweis zur kundigen Person
- für eine Verlängerung des Jagdscheins: Jagdschein im Original
Für die Erteilung eines Ausländerjagdscheins gelten besondere Regelungen, die auf der Internetseite des Kreises Soest zu finden sind.
Weitere Informationen gibt es in der Unteren Jagdbehörde, Wisbyring 17 in Soest, bei Ansprechpartnerin Sonja Todzi unter der Telefonnummer 02921/302451.