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Impfung mit angepassten Vakzinen nun möglich

Kreis setzt ab sofort neue Omikron-Impfstoffe von Moderna und BioNTech/Pfizer ein

Die Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 sollen zukünftig bevorzugt mit den auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen erfolgen. Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat seine Erlasslage angepasst, so dass nun auch in den Impfangeboten der Kreise und kreisfreien Städte Impfungen mit den neuen Omikron-Impfstoffen von Moderna und BioNTech/Pfizer möglich sind. Außerdem steht der Totimpfstoff Valneva als neuer Impfstoff zur Grundimmunisierung zur Verfügung.

Impferlass angepasst
Die Koordinierende COVID-19-Impfeinheit des Kreises Soest setzt mit dem jetzt vorliegenden Impferlass des NRW-Gesundheitsministeriums auch die neuen angepassten Impfstoffe ein. Außerdem steht der Totimpfstoff Valneva als neuer Impfstoff zur Grundimmunisierung zur Verfügung. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

„Die Koordinierende COVID-19-Impfeinheit des Kreises Soest oder kurz KoCI freut sich, mit dem jetzt vorliegenden Impferlass des NRW-Gesundheitsministeriums auch die neuen Impfstoffe anbieten und einsetzen zu können“, betont der zuständige Amtsarzt Hansjörg Schulze (M.A.E.). Die BA.1-angepassten Impfstoffe von Moderna und BioNTech/Pfizer sind bereits geliefert worden und ab sofort auch bei den Impfaktionen des Kreises Soest einsatzbereit.

Die erste Auffrischungsimpfung können alle Impfwilligen ab 12 Jahren erhalten, frühestens drei Monate nach der vollständigen Grundimmunisierung.

Eine zweite Auffrischungsimpfung wird derzeit für folgende Personengruppen empfohlen:

  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe;
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern;
  • Personen im Alter ab 60 Jahren;
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung.

Auch Impfungen mit Valneva sind künftig Impfangeboten des Kreises möglich. Die STIKO führt in ihrem Beschlussentwurf aus, dass Valneva zur Grundimmunisierung von Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren genutzt werden kann. Valneva kann insbesondere dann genutzt werden, wenn nach Verabreichung der ersten Impfstoffdosis eines anderen COVID-19-Impfstoffs eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie besteht.