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Erster Fall von Affenpocken im Kreis Soest

Mann aus Lippstadt infiziert – Ansteckungsgefahr gering

Im Kreis Soest gibt es den ersten nachgewiesenen Fall einer Affenpocken-Infektion. Am Mittwoch, 27. Juli, ist dem Kreisgesundheitsamt ein erster PCR-bestätigter Fall gemeldet worden. Ein Mann aus Lippstadt leidet an der ansteckenden Krankheit. Er befindet sich in Quarantäne, gleiches gilt für eine enge Kontaktperson.

Auf Körpertemperatur und Hautveränderungen achten
Im Kreis Soest gibt es den ersten nachgewiesenen Fall einer Affenpocken-Infektion. Erste Symptome der Krankheit können Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen sowie geschwollene Lymphknoten sein. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Anders als bei Corona ist bei Affenpocken die Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch nur über engen Kontakt möglich. „Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Affenpocken im Kreis Soest schnell ausbreiten, ist gering“, erklärt die Leitende Amtsärztin Dr. Andrea Gernun. „Eine Übertragung kann durch Berührung mit Körperflüssigkeiten und mit den typischen Hautveränderungen erfolgen, wie etwa Bläscheninhalt oder Schorf.“

Erste Symptome der Krankheit können Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen sowie geschwollene  Lymphknoten sein. Charakteristisch sind die teils sehr schmerzhaften Hautveränderungen, welche verschiedene Stadien durchlaufen und letztlich verkrusten und abfallen. Der Ausschlag konzentriert sich in der Regel auf Gesicht, Handflächen und Fußsohlen. Infizierte sollten jede Art von engem Kontakt mit anderen Menschen vermeiden, bis der Ausschlag abgeklungen und der letzte Schorf abgefallen ist. Denn auch über Kleidung, Bettwäsche oder anderen Gegenstände, die durch den Kontakt mit einer infizierten Person mit dem Virus kontaminiert wurden, können sich andere Personen infizieren. Infizierte Personen sind ansteckend, solange sie Symptome haben. Dieser Prozess kann bis zu vier Wochen dauern.

Wer Symptome oder den Verdacht hat, dass er Kontakt zu einer infizierten Person hatte, kann sich an den Hausarzt wenden. Er leitet alle notwendigen Schritte ein und hat die Möglichkeit, eine Laboruntersuchung zu veranlassen. In der EU ist seit 2013 ein regulärer Pocken-Impfstoff zugelassen, der auch zum Schutz vor Affenpocken eingesetzt werden kann. Die STIKO empfiehlt den Pockenimpfstoff für die Postexpositionsprophylaxe nach Affenpockenexposition und für die Indikationsimpfung von Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko ab dem 18. Lebensjahr. Das Kreisgesundheitsamt sei im ständigen wissenschaftlichen Austausch mit dem Landeszentrum für Gesundheit und dem Robert Koch-Institut, betont die Leitende Amtsärztin Dr. Andrea Gernun.

Weitere Infos rund um das Thema Affenpocken gibt es auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts.