Der Kreis Soest erteilt Wohnberechtigungsscheine (WBS). Ein WBS wird benötigt, um eine geförderte Wohnung beziehen zu können. Für Beratungsgespräche und weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Soest gerne zur Verfügung.
Wer eine Wohnung in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl beziehen möchte, stellt den Antrag bei der jeweiligen Stadt. Wer in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede (Ruhr) wohnt oder dort eine Wohnung beziehen möchte, kann den Antrag auf Erteilung eines WBS beim Kreis Soest stellen.
Weitere Infos:
- Die angemessene Wohnungsgröße ist in der Regel für eine alleinstehende Person 50 Quadratmeter und für einen Haushalt mit zwei Personen: 2 Wohnräume (oder 65 Quadratmeter)
- Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum (oder 15 Quadratmeter).
- Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Küche, Bad und Abstell-/Vorratsräume zu verstehen.
- Der WBS ist einkommensabhängig. Die Einkommensermittlung nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Soest (siehe Ansprechpartner) vor.
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Dynamisierung der Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 4 WFNG NRW (gültig seit 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
- Einkommensermittlungserlass (EEE)
Siehe auch unter "Links und Downloads"
Gebühren nach Aufwand: 20 bis 50 Euro
Zahlungsarten: Überweisung, Bar- oder EC-Zahlung (nur mit Unterschrift) im Kreishaus beim Bürgerservice.
Hängt vom Einzelfall ab.
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) - auf recht.nrw.de
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) - auf recht.nrw.de
- Einkommensermittlungserlass (EEE) - auf recht.nrw.de
- Orientierung zu den Einkommensgrenzen
- Antrag Wohnberechtigungsschein
- Einkommenserklärung
- Übersicht der einzureichenden Unterlagen
Der Kreis Soest erteilt Wohnberechtigungsscheine (WBS). Ein WBS wird benötigt, um eine geförderte Wohnung beziehen zu können. Für Beratungsgespräche und weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Soest gerne zur Verfügung.
Wer eine Wohnung in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl beziehen möchte, stellt den Antrag bei der jeweiligen Stadt. Wer in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede (Ruhr) wohnt oder dort eine Wohnung beziehen möchte, kann den Antrag auf Erteilung eines WBS beim Kreis Soest stellen.
Weitere Infos:
- Die angemessene Wohnungsgröße ist in der Regel für eine alleinstehende Person 50 Quadratmeter und für einen Haushalt mit zwei Personen: 2 Wohnräume (oder 65 Quadratmeter)
- Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum (oder 15 Quadratmeter).
- Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Küche, Bad und Abstell-/Vorratsräume zu verstehen.
- Der WBS ist einkommensabhängig. Die Einkommensermittlung nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Soest (siehe Ansprechpartner) vor.
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Dynamisierung der Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 4 WFNG NRW (gültig seit 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
- Einkommensermittlungserlass (EEE)
Siehe auch unter "Links und Downloads"
Gebühren nach Aufwand: 20 bis 50 Euro
Zahlungsarten: Überweisung, Bar- oder EC-Zahlung (nur mit Unterschrift) im Kreishaus beim Bürgerservice.
Hängt vom Einzelfall ab.
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) - auf recht.nrw.de
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) - auf recht.nrw.de
- Einkommensermittlungserlass (EEE) - auf recht.nrw.de
- Orientierung zu den Einkommensgrenzen
- Antrag Wohnberechtigungsschein
- Einkommenserklärung
- Übersicht der einzureichenden Unterlagen
Martina
Tellkamp
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2313
- wohnungswesen@kreis-soest.de
Wohnberechtigung
Der Kreis Soest erteilt Wohnberechtigungsscheine (WBS). Ein WBS wird benötigt, um eine geförderte Wohnung beziehen zu können. Für Beratungsgespräche und weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Soest gerne zur Verfügung.
Wer eine Wohnung in den Städten Lippstadt, Soest, Warstein und Werl beziehen möchte, stellt den Antrag bei der jeweiligen Stadt. Wer in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede (Ruhr) wohnt oder dort eine Wohnung beziehen möchte, kann den Antrag auf Erteilung eines WBS beim Kreis Soest stellen.
Weitere Infos:
- Die angemessene Wohnungsgröße ist in der Regel für eine alleinstehende Person 50 Quadratmeter und für einen Haushalt mit zwei Personen: 2 Wohnräume (oder 65 Quadratmeter)
- Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum (oder 15 Quadratmeter).
- Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Küche, Bad und Abstell-/Vorratsräume zu verstehen.
- Der WBS ist einkommensabhängig. Die Einkommensermittlung nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Soest (siehe Ansprechpartner) vor.
Downloads
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Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Gebühren nach Aufwand: 20 bis 50 Euro
Zahlungsarten: Überweisung, Bar- oder EC-Zahlung (nur mit Unterschrift) im Kreishaus beim Bürgerservice.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Dynamisierung der Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 4 WFNG NRW (gültig seit 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
- Einkommensermittlungserlass (EEE)
Siehe auch unter "Links und Downloads"