Wärmepumpen

Wärmepumpen entziehen dem Grundwasser Wärme, die anschließend zum Beispiel zum Heizen im Haus eingesetzt werden kann. Dieser Vorgang und der Bau der Wärmepumpe selbst, bei dem Chemikalien als Bohrhilfsmittel und andere Baustoffe eingesetzt werden, stellen im Wasserrecht eine sogenannte Benutzung da. Deshalb wird für Wärmepumpen, die mit Grundwasser in Berührung kommen, eine Erlaubnis benötigt.

Arbeiter bohrt ein Loch für den Einbau einer Wärmepumpe. Foto: Markus Steiger/ Kreis Soest
Arbeiter bohrt ein Loch für den Einbau einer Wärmepumpe. Foto: Markus Steiger/ Kreis Soest

Gleiches gilt für Erdwärmekollektoren, auch Flächenkollektor oder Grabenkollektor genannt, die im Grundwasser oder in Wasserschutzgebieten verlegt werden.

Eine Erlaubnis kann über das das Formular unter Links und Downloads bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Soest beantragt werden.

  • Antragsformular
  • Topographische Karte, Maßstab 1 : 25 000, mit Kennzeichnung des Grundstücks (DIN A 4-Ausschnitt)
  • Deutsche Grundkarte, Maßstab 1 : 5 000, mit Kennzeichnung des Grundstücks (DIN A 4-Ausschnitt)
  • Lageplan, Maßstab 1 : 250, mit Nordpfeil und Eintragung der Lage der Erdwärmesonde beziehungsweise des Erdwärmesondenschachtes
  • Systembeschreibung (bitte Firmenprospekt beifügen) mit Angabe der integrierten Sicherheitseinrichtungen (zum Beispiel Druckwächter)
  • Sicherheitsdatenblatt der Wärmeträgerflüssigkeit (Sole) im Sondenkreislauf
  • Sicherheitsdatenblatt Verpressmaterial
  • Sicherheitsdatenblatt Kältemittel
  • Herstellerunterlagen Erdwärmesonde PE 100 RC
  • Herstellerunterlagen Wärmepumpe
  • Zertifizierungsnachweise der Bohrfirma gemäß DVWG Arbeitsblatt W 120-2
  • Qualifikation Bohrgeräteführer

In der Regel nicht mehr als sieben Wochen. Größere Verfahren können wegen der Beteiligung der Öffentlichkeit wesentlich länger dauern.

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz (LWG NRW)
  1. 02921 30-2226
  2. markus.steiger@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
Erdwärme, Erdwärmenutzung, Erdwärmeheizung