Die meisten Eltern üben verantwortungsvoll die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind aus. Schaffen dies Eltern wegen persönlicher oder familiärer Probleme jedoch nicht, kann durch das Familiengericht ein Vormund damit beauftragt werden, anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Kind zu regeln und zu entscheiden. Sind die Eltern lediglich in Teilbereichen überfordert, kann das Familiengericht auch einen Pfleger bestellen.
Vormundschaften werden auch für Kinder und Jugendliche erforderlich, die als minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest leben.
Ein vom Gericht bestellter Vormund übernimmt alle Aufgaben der elterlichen Sorge. Die Aufgaben des Pflegers umfassen hingegen genau den Entscheidungsbereich, den die Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wahrnehmen können. Dies kann zum Beispiel der Bereich der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes sein oder Erbschaftsangelegenheiten betreffen.
Als Vormund oder Pfleger kann das Gericht geeignete Einzelpersonen, anerkannte Vereine oder das Jugendamt bestellen. Dabei haben geeignete Einzelpersonen den Vorrang bei der Bestellung zum Vormund oder Pfleger. Solche Einzelpersonen können auch aus dem Freundes-, Bekannten- oder Verwandtenbereich stammen.
Das Jugendamt berät und unterstützt Einzelpersonen, die als Vormund bestellt wurden, bei ihrer Aufgabe.
- §§ 1773 BGB ff
- §§ 53 SGB VIII ff
Die Bearbeitungszeit liegt in der Zuständigkeit des Familiengerichts.
Die meisten Eltern üben verantwortungsvoll die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind aus. Schaffen dies Eltern wegen persönlicher oder familiärer Probleme jedoch nicht, kann durch das Familiengericht ein Vormund damit beauftragt werden, anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Kind zu regeln und zu entscheiden. Sind die Eltern lediglich in Teilbereichen überfordert, kann das Familiengericht auch einen Pfleger bestellen.
Vormundschaften werden auch für Kinder und Jugendliche erforderlich, die als minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest leben.
Ein vom Gericht bestellter Vormund übernimmt alle Aufgaben der elterlichen Sorge. Die Aufgaben des Pflegers umfassen hingegen genau den Entscheidungsbereich, den die Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wahrnehmen können. Dies kann zum Beispiel der Bereich der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes sein oder Erbschaftsangelegenheiten betreffen.
Als Vormund oder Pfleger kann das Gericht geeignete Einzelpersonen, anerkannte Vereine oder das Jugendamt bestellen. Dabei haben geeignete Einzelpersonen den Vorrang bei der Bestellung zum Vormund oder Pfleger. Solche Einzelpersonen können auch aus dem Freundes-, Bekannten- oder Verwandtenbereich stammen.
Das Jugendamt berät und unterstützt Einzelpersonen, die als Vormund bestellt wurden, bei ihrer Aufgabe.
- §§ 1773 BGB ff
- §§ 53 SGB VIII ff
Die Bearbeitungszeit liegt in der Zuständigkeit des Familiengerichts.
Die meisten Eltern üben verantwortungsvoll die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind aus. Schaffen dies Eltern wegen persönlicher oder familiärer Probleme jedoch nicht, kann durch das Familiengericht ein Vormund damit beauftragt werden, anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Kind zu regeln und zu entscheiden. Sind die Eltern lediglich in Teilbereichen überfordert, kann das Familiengericht auch einen Pfleger bestellen.
Vormundschaften werden auch für Kinder und Jugendliche erforderlich, die als minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest leben.
Ein vom Gericht bestellter Vormund übernimmt alle Aufgaben der elterlichen Sorge. Die Aufgaben des Pflegers umfassen hingegen genau den Entscheidungsbereich, den die Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wahrnehmen können. Dies kann zum Beispiel der Bereich der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes sein oder Erbschaftsangelegenheiten betreffen.
Als Vormund oder Pfleger kann das Gericht geeignete Einzelpersonen, anerkannte Vereine oder das Jugendamt bestellen. Dabei haben geeignete Einzelpersonen den Vorrang bei der Bestellung zum Vormund oder Pfleger. Solche Einzelpersonen können auch aus dem Freundes-, Bekannten- oder Verwandtenbereich stammen.
Das Jugendamt berät und unterstützt Einzelpersonen, die als Vormund bestellt wurden, bei ihrer Aufgabe.
- §§ 1773 BGB ff
- §§ 53 SGB VIII ff
Die Bearbeitungszeit liegt in der Zuständigkeit des Familiengerichts.
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Michaelis
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3516
- Fax
- +49 2921 30-3472
- vormundschaften@kreis-soest.de
Bettina
Adams
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3969
- Fax
- +49 2921 30-2397
- bettina.adams@kreis-soest.de
Vormundschaften / Pflegschaften
Die meisten Eltern üben verantwortungsvoll die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind aus. Schaffen dies Eltern wegen persönlicher oder familiärer Probleme jedoch nicht, kann durch das Familiengericht ein Vormund damit beauftragt werden, anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Kind zu regeln und zu entscheiden. Sind die Eltern lediglich in Teilbereichen überfordert, kann das Familiengericht auch einen Pfleger bestellen.
Vormundschaften werden auch für Kinder und Jugendliche erforderlich, die als minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest leben.
Ein vom Gericht bestellter Vormund übernimmt alle Aufgaben der elterlichen Sorge. Die Aufgaben des Pflegers umfassen hingegen genau den Entscheidungsbereich, den die Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wahrnehmen können. Dies kann zum Beispiel der Bereich der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes sein oder Erbschaftsangelegenheiten betreffen.
Als Vormund oder Pfleger kann das Gericht geeignete Einzelpersonen, anerkannte Vereine oder das Jugendamt bestellen. Dabei haben geeignete Einzelpersonen den Vorrang bei der Bestellung zum Vormund oder Pfleger. Solche Einzelpersonen können auch aus dem Freundes-, Bekannten- oder Verwandtenbereich stammen.
Das Jugendamt berät und unterstützt Einzelpersonen, die als Vormund bestellt wurden, bei ihrer Aufgabe.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit liegt in der Zuständigkeit des Familiengerichts.
Rechtsgrundlagen
- §§ 1773 BGB ff
- §§ 53 SGB VIII ff