Der Vertragsnaturschutz dient dazu, ökologisch wertvolle Flächen naturschutzgerecht zu bewirtschaften. Gefördert werden Flächen, die bevorzugte Lebensräume für seltene oder in ihrem Bestand bedrohte Tiere und Pflanzen sind. Gleichzeitig soll die gewachsene Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Elementen und Nutzungsformen erhalten werden. Landwirte können Fördermittel aus dem Kreiskulturlandschaftsprogramm des Kreises beantragen. Ab 2023 erfolgt die Förderung auf der Grundlage einer neuen Richtlinie.
Für folgende Bereiche können Fördermittel beantragt werden:
- Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern – zum Beispiel durch Ackerbrachen – zum Schutz von Ackerwildkräutern und zur Sicherung des Lebensraumes für Vogelarten des Offenlandes.
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland zum Erhalt von wertvollen Grünlandbiotopen. Für diese Maßnahme ist eine Förderkulisse festgelegt (siehe unter Links und Downloads).
- Pflege und Ergänzung von Hecken (siehe Förderkulisse unter Links und Downloads)
- Pflege und Ergänzung von Streuobstwiesen
Fördermittel
Die Vertragsdauer beträgt mindestens fünf Jahre. Vorab können bereits Informationen zu den Prämien eingesehen werden (siehe unter Links und Downloads). Die Auswahl der einzelnen Förderbausteine sollte in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin des Kreises Soest besprochen werden. Hier werden dann auch die finanziellen Fördermöglichkeiten besprochen
Ackerbrachen
Ackerbrachen bieten Tieren Rückzugsräume und Nahrung und sind deshalb wichtige Bestandteile des Vertragsnaturschutzes. Im Kreis Soest können Landwirte freiwillig und gegen eine Entschädigung Ackerbrachen anlegen und so den Naturschutz unterstützen. Hierfür stehen unter anderem zwei verschiedene vom Kreis geförderte Vertragsnaturschutzbausteine (siehe Datei Prämienübersicht unter "Links und Downloads") zur Verfügung: Ackerbrachen mit Einsaat und Ackerbrachen ohne Einsaat.
Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen erhalten können Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter. Die Abwicklung der Anträge und der Auszahlung erfolgt über das System der Landwirtschaftskammer zur Prämienauszahlung. Die erste Prämie wird nach Ablauf des ersten Verpflichtungsjahres gezahlt.
- Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Soest
- Diverse EU-Richtlinien
- Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
- Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz NRW
- Verordnung EU 1305-2013 (ELER)
Johannes
Jauernik
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2544
- johannes.jauernik@kreis-soest.de
Vertragsnaturschutz
Der Vertragsnaturschutz dient dazu, ökologisch wertvolle Flächen naturschutzgerecht zu bewirtschaften. Gefördert werden Flächen, die bevorzugte Lebensräume für seltene oder in ihrem Bestand bedrohte Tiere und Pflanzen sind. Gleichzeitig soll die gewachsene Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Elementen und Nutzungsformen erhalten werden. Landwirte können Fördermittel aus dem Kreiskulturlandschaftsprogramm des Kreises beantragen. Ab 2023 erfolgt die Förderung auf der Grundlage einer neuen Richtlinie.
Für folgende Bereiche können Fördermittel beantragt werden:
- Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern – zum Beispiel durch Ackerbrachen – zum Schutz von Ackerwildkräutern und zur Sicherung des Lebensraumes für Vogelarten des Offenlandes.
- Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland zum Erhalt von wertvollen Grünlandbiotopen. Für diese Maßnahme ist eine Förderkulisse festgelegt (siehe unter Links und Downloads).
- Pflege und Ergänzung von Hecken (siehe Förderkulisse unter Links und Downloads)
- Pflege und Ergänzung von Streuobstwiesen
Fördermittel
Die Vertragsdauer beträgt mindestens fünf Jahre. Vorab können bereits Informationen zu den Prämien eingesehen werden (siehe unter Links und Downloads). Die Auswahl der einzelnen Förderbausteine sollte in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin des Kreises Soest besprochen werden. Hier werden dann auch die finanziellen Fördermöglichkeiten besprochen
Ackerbrachen
Ackerbrachen bieten Tieren Rückzugsräume und Nahrung und sind deshalb wichtige Bestandteile des Vertragsnaturschutzes. Im Kreis Soest können Landwirte freiwillig und gegen eine Entschädigung Ackerbrachen anlegen und so den Naturschutz unterstützen. Hierfür stehen unter anderem zwei verschiedene vom Kreis geförderte Vertragsnaturschutzbausteine (siehe Datei Prämienübersicht unter "Links und Downloads") zur Verfügung: Ackerbrachen mit Einsaat und Ackerbrachen ohne Einsaat.
Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungen erhalten können Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter. Die Abwicklung der Anträge und der Auszahlung erfolgt über das System der Landwirtschaftskammer zur Prämienauszahlung. Die erste Prämie wird nach Ablauf des ersten Verpflichtungsjahres gezahlt.
Downloads
Rechtsgrundlagen
- Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Soest
- Diverse EU-Richtlinien
- Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
- Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz NRW
- Verordnung EU 1305-2013 (ELER)
Kontakt
Wolfsmeldungen
Für Wolfsmeldungen ist ausschließlich das Landesumweltamt zuständig. Melden Sie bitte jeden Hinweis auf einen Wolf an:
- Werktags 09:00 – 16:00 Uhr: Tel.: 02361-305-3322
- Außerhalb der Geschäftszeiten / am Wochenende / an Feiertagen nimmt die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV Ihre Meldungen entgegen: Tel.: 0201-714488
- Bei Haus- und Nutztierschäden oder Totfunden mit Wolfsverdacht, kontaktieren Sie bitte das Landesumweltamt NRW (LANUV) schnellstmöglich per E-Mail wolf_nrw@lanuv.nrw.de oder melden Sie sich unter den oben angegebenen Telefonnummern.
Weitere Informationen zum Thema finden: www.wolf.nrw