Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- 02921 30-3630
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Verlängerung der Klasse D und DE
Die Gültigkeit von Fahrerlaubnissen für Kraftomnibusse (KOM) ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden: D, DE, D1, D1E. Die Verlängerung kann wegen der zu leistenden Unterschriften nur persönlich beantragt werden.
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D und DE wird empfohlen, sich etwa vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit mit einer der Zulassungsstellen in Soest oder Lippstadt in Verbindung zu setzen. Dies ist auch telefonisch möglich.
Pflicht zur Weiterbildung für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer
Wird die Fahrerlaubnis für Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken benötigt, ist außerdem die Vorlage eines Nachweises über die absolvierte Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) beziehungsweise ein Nachweis über die Grundqualifikation (BKrFQG) erforderlich.
Für den Eintrag der Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselnummer 95) in den Führerschein fallen zusätzliche Gebühren an.
Onlinedienste
Links
Notwendige Unterlagen
-
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!
- augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
- polizeiliches Führungszeugnis – Belegart O - (erhältlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr: Eignungsgutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines Arbeitsmediziners
Kosten
- 43,90 Euro
- 10,20 Euro - Einholung einer Karteikarte
- 28,60 Euro - Eintragung der Schlüsselzahl 95 (bei Berufskraftfahrern)
- 5,10 Euro - Direktversand des Führerscheines
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8