Verlängerung der Klasse D und DE

Die Gültigkeit von Fahrerlaubnissen für Kraftomnibusse (KOM) ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden: D, DE, D1, D1E. Die Verlängerung kann wegen der zu leistenden Unterschriften nur persönlich beantragt werden.

Reisebus. Foto: © th-photo - Fotolia.com
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Für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D und DE wird empfohlen, sich etwa vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit mit einer der Zulassungsstellen in Soest oder Lippstadt in Verbindung zu setzen. Dies ist auch telefonisch möglich.

Pflicht zur Weiterbildung für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer

Wird die Fahrerlaubnis für Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken benötigt, ist außerdem die Vorlage eines Nachweises über die absolvierte Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) beziehungsweise ein Nachweis über die Grundqualifikation (BKrFQG) erforderlich.

Für den Eintrag der Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselnummer 95) in den Führerschein fallen zusätzliche Gebühren an.

  •  
    • gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
    • aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV).  Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!
    • augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
    • ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
    • polizeiliches Führungszeugnis – Belegart O - (erhältlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
    • zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr: Eignungsgutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines Arbeitsmediziners
  • 43,90 Euro
  • 10,20 Euro - Einholung einer Karteikarte
  • 28,60 Euro - Eintragung der Schlüsselzahl 95 (bei Berufskraftfahrern)
  • 5,10 Euro - Direktversand des Führerscheines

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
  • Passverordnung (PassV) - Anlage 8
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Klasse, Klassen D DE verlängern Verlängerung, KOM-Schein

Infoboxen

Nur mit Termin

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Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

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