Verlängerung der Klasse C und CE

Die Gültigkeit von Lkw-Fahrerlaubnissen ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängert werden: C, CE, C1, C1E und die Fahrerlaubnisauflage CE79.

Weißer LKW. Foto: © Kadmy - Fotolia.com
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Der Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Frist – etwa vier Wochen vorher – persönlich gestellt werden.

Führerschein der Altklasse 2 verlängern

Inhaberinnen und Inhaber eines Führerscheines der Klasse 2, die 50 Jahre oder älter sind und weiterhin Busse oder Lastkraftwagen (LKW) fahren möchten, müssen ihren Führerschein auf die neuen EU-Klassen (C/CE beziehungsweise C1/C1E) umschreiben lassen.

Achtung: Die neuen EU-Führerscheine mit diesen Klassen erlöschen ab dem 50. Lebensjahr, können aber um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Ohne Verlängerung dürfen ab dem 50. Lebensjahr nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtmasse und Züge bis 12 Tonnen Zuggesamtgewicht gefahren werden.

Führerschein der Altklasse 3 verlängern

Inhaberinnen und Inhaber eines Führerscheins der Klasse 3, die ab dem 50. Lebensjahr auch weiterhin Fahrzeugkombinationen bis 18,5 Tonnen fahren wollen, müssen ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Ab dem 50. Lebensjahr hat der Führerscheininhaber der Altklasse 3 nur noch die Berechtigung, Fahrzeugkombinationen bis zu 12 Tonnen fahren.

Karteikartenabschrift

Falls der Führerschein nicht vom Kreis Soest ausgestellt wurde und Sie noch keinen EU-Kartenführerschein haben, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.

Was passiert, wenn der Führerschein bereits abgelaufen ist?

Wenn eine Ihrer LKW-Führerscheinklassen bereits abgelaufen ist, wird diese Fahrerlaubnisklasse nicht verlängert, sondern neu erteilt. Hierzu sind genauso wie bei der Verlängerung die oben genannten Unterlagen erforderlich. Bei einer Neuerteilung wird ein neues Erteilungsdatum in den Führerschein eingetragen. Ist der LKW-Führerschein schon länger als fünf Jahre abgelaufen, kann im Einzelfall eine zusätzliche Eignungsüberprüfung erforderlich sein. Setzen Sie sich daher im Vorfeld bitte mit den Zulassungsstellen des Kreises Soest in Verbindung.

  • gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!
  • bisheriger Führerschein
  • augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Bescheinigung gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)

Hinweis für Berufskraftfahrer: Falls die Fahrerlaubnis für Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken benötigt wird, ist außerdem die Vorlage eines Nachweises über die absolvierte Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) beziehungsweise ein Nachweis über die Grundqualifikation (BKrFQG) erforderlich.

  • 43,90 Euro
  • 10,20 Euro - Einholung der Karteikartenabschrift
  • 28,60 Euro - Eintragung der Schlüsselzahl 95 (für Berufskraftfahrer)
  • 5,10 Euro - Direktversand des Führerscheines

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
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Infoboxen

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