Umweltinspektionen

Die Umweltbehörden der Bezirksregierungen, kreisfreien Städte und Kreise führen bei Betrieben, die gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind, regelmäßig medienübergreifende Umweltinspektionen durch. Dabei wird dem ganzheitlichen medienübergreifenden Ansatz (Luft, Wasser, Boden) im Umweltschutz besondere Beachtung zugemessen.

Windkraftanlagen wie diese auf der Haar bei Rüthen werden regelmäßig gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz kontrolliert. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest
Windkraftanlagen wie diese auf der Haar bei Rüthen werden regelmäßig gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz kontrolliert. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest

Bei den Inspektionen wird gezielt geprüft, ob die in Rechtsvorschriften und Genehmigungen festgelegten einschlägigen Umweltanforderungen an betriebliche Tätigkeiten eingehalten werden. Die wesentlichen Ergebnisse werden dann in Umweltinspektionsberichten zusammengefasst und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Hängt vom Einzelfall ab!

Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, insbesondere die Tarifstellen 15a bis 15k.

§ 52 Bundes – Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Immissionsschutz, Veröffentlichungen, Genehmigungen, Umweltinspektionen, Umweltinspektionsberichte, Prüfberichte