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Umschreibung einer nicht EU-Fahrerlaubnis

Mit Fahrerlaubnissen aus Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören, darf die Inhaberin oder der Inhaber höchstens sechs Monate (185 Tage) ab Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland fahren. Danach muss die bisherige Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Für die Umschreibung muss die alte Fahrerlaubnis noch gültig sein.

Auto fährt auf Küstenstraße. Foto: © fotopro - Fotolia.com
Foto: © fotopro - Fotolia.com

Das persönliche Erscheinen des Antragsstellers ist nach vorheriger Terminabsprache erforderlich.

  • gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
  • biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). 
  • gültige ausländische Fahrerlaubnis (im Original)
  • Name der Fahrschule, die Sie in Deutschland besuchen
  • Sehtestbescheinigung (bei Klassen A, A1, B, BE, M, L, T)
  • augenärztliche Bescheinigung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D, D1E, DE),
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe,
  • Bescheinigung über körperliche Untersuchung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE),
  • Gutachten über psychologische Leistungstests (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung),
  • Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis (z. B. von einem amtlich anerkannten Übersetzer).

Sehtestbescheinigung und augenärztliche Untersuchung dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Sollte ein Sehtest als nicht bestanden gelten, muss dieser durch ein augenärztliches Gutachten ersetzt werden. Die Bescheinigung über die körperliche Untersuchung und das Gutachten über den psychologischen Leistungstest dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

Für alle Umschreibungen aus Staaten, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführt sind, muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Ausnahmen von Prüfungen und vorzulegenden Unterlagen hiervon siehe Anlage 11 FeV.

Etwa 45 Euro.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Passverordnung (PassV) - Anlage 8
  1. 02921 30-2705
  2. fahrerlaubnisse@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2707
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  2. fahrerlaubnisse@​kreis-soest.de
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    59494 Soest
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  7. Details
Führerschein, ausländischer Führerschein, Umtausch, Umschreibung, deutscher Führerschein

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

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