Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis

Eine Fahrerlaubnis, die in einem Staat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben wurde, ist ohne Einschränkungen in Deutschland gültig. Auf Wunsch kann auch ein ausländischer Führerschein aus der EU oder dem EWR in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
  • Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). 
  • Gültige ausländische Fahrerlaubnis (im Original).

 

Etwa 45 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Passverordnung (PassV) - Anlage 8
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Führerschein, EU-Führerschein, ausländischer Führerschein, Umtausch, Umschreibung deutscher Führerschein

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.