Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge gefahren werden, keine privaten Fahrzeuge. Eine Dienstfahrerlaubnis kann aber während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Dienstführerschein und Dienstausweis
- Falls das Dienstverhältnis nicht mehr besteht: Bescheinigung des früheren Dienstherrn über die bestehenden Fahrerlaubnisklassen.
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!
- ziviler Führerschein
In manchen Fällen ist zusätzlich eine ärztliche, eine augenärztliche oder eine Leistungsuntersuchung notwendig.
Etwa 50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Schlummer
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2705
- Fax
- +49 2921 30-2716
- fahrerlaubnisse@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- 02921 30-3630
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge gefahren werden, keine privaten Fahrzeuge. Eine Dienstfahrerlaubnis kann aber während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
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Notwendige Unterlagen
- Dienstführerschein und Dienstausweis
- Falls das Dienstverhältnis nicht mehr besteht: Bescheinigung des früheren Dienstherrn über die bestehenden Fahrerlaubnisklassen.
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!
- ziviler Führerschein
In manchen Fällen ist zusätzlich eine ärztliche, eine augenärztliche oder eine Leistungsuntersuchung notwendig.
Kosten
Etwa 50 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8