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Überprüfung von Bade- und Schwimmwasser

Jeder Badegast gibt pro Badegang mehrere Millionen Bakterien, Viren, Pilze und sonstige Mikroorganismen in das Badewasser ab, die sich im Wasser rasch vermehren und auf andere Menschen übertragen werden  können. Außerdem ist Badewasser ein guter Überträger von Mikroorganismen. Deshalb überprüft das Gesundheitsamt die hygienischen Zustände, die Wasserqualität und die Aufbereitung des Badewassers in Hallenbädern, Freibädern und Einrichtungen, die Therapiebecken betreiben.

Prüfung Chlorgehalt und PH-Wert in Pool-Wasser. Foto: © Gina Sanders - Fotolia.com
Foto: © Gina Sanders - Fotolia.com

Badewasser in öffentlichen Hallenbädern und Freibädern muss so behandelt werden, dass die Infektionsgefahr so gering wie möglich gehalten wird. Die richtige Chlorung des Badewassers sorgt dafür, dass die von allen Badegästen eingetragenen Mikroorganismen so schnell wieder unschädlich gemacht werden, dass keine Gefahr einer Krankheitsübertragung besteht.

Natürliche Badegewässer

Im Kreis Soest werden zwei natürliche Badegewässer, der Alberssee und der Möhnesee, als Badestellen im Sinne der EU-Badegewässerverordnung betrieben. Die Wasserqualität der Badestellen wird vom 1. Mai bis zum 1. Oktober jeden Jahres engmaschig überwacht. Die Ergebnisse werden an das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz weitergeleitet, das die Badestellen in seinen Badegewässerkompass aufnimmt. 

Wer in einem Naturbadegewässer badet, muss berücksichtigen, dass dort regelmäßig in bestimmtem Umfang Mikroorganismen vorhanden sind. Die Mikroorganismen werden besonders durch die Ausscheidungen von Vögeln und anderen Tieren, die das Gewässer nutzen, eingetragen. Eltern sollten Kleinkinder nicht unbeaufsichtigt baden lassen. Naturbadewasser hat grundsätzlich keine Trinkwasserqualität.

Zahlungsarten: Für die Überprüfung hat der Betreiber der Einrichtung eine Gebühr in Höhe von 100 Euro bis 200 Euro per Überweisung an die Kreiskasse Soest zu entrichten. Beratungen sind kostenfrei.

  • Infektionsschutzgesetz
  • Badegwässerverordnung NRW
  • Trinkwasserverordnung
  • DIN 19643
  • Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA)
  • Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.
  1. 02921 30-2157
  2. manfred.koenig@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Außenstelle Gesundheit Lippstadt
    Mastholter Str. 230
    59558 Lippstadt
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
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    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3470
  2. raphael.moers@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
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