Trinkwasserüberwachung

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Das Gesundheitsamt kontrolliert deshalb die Trinkwasserqualität sowie alle technischen Anlagen und Einrichtungen zur Wasserversorgung. Dazu zählen Kleinanlagen, Hausinstallationen in öffentlichen Gebäuden und Gebäude, in denen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung betrieben werden.

Entnahme von Wasserprobe eines Wasserhahns. Foto: © luchshen - Fotolia.com
Foto: © luchshen - Fotolia.com

Informationen zur Qualität des Trinkwassers gibt das Wasserversorgungsunternehmen am Wohnort. Über die gesundheitliche Bedeutung der verschiedenen Wasserinhaltsstoffe, wie Salze oder Mineralien kann man sich beim Gesundheitsamt oder anhand der hinterlegten Merkblätter am Ende dieser Seite informieren.

Kleinanlagen

Viele Bürger versorgen sich über eigene Hauswasseranlagen, sogenannte Kleinanlagen, mit Trinkwasser. Der Betrieb einer Kleinanlage zur Trinkwasserversorgung ist meldepflichtig. Die Betreiber der Anlage müssen ihr Trinkwasser kontrollieren oder kontrollieren lassen. Die Wasserversorgungsanlage und die Trinkwasserqualität werden durch das Gesundheitsamt überwacht. Auch hier sind die Vorgaben der Trinkwasserverordnung verbindlich. Unter „Links und Downloads“ gibt es unter anderem eine Desinfektionsanleitung für Kleinanlagen und ein Formular zur Meldung einer Kleinanlage.

Regenwassernutzung

Die Regenwassernutzung ist wegen der ständig steigenden Lebenshaltungskosten populär, aber umstritten. Regenwasser ist kein Trinkwasser und aus hygienischem Aspekt bedenklich. Der Nutzung von Regenwasser für die Toilettenspülung und zur Gartenbewässerung steht grundsätzlich nichts entgegen. Wäsche waschen mit Regenwasser wird jedoch vom Gesundheitsamt nicht empfohlen und ist im gewerblichen Bereich, zum Beispiel der Vermietung, nicht erlaubt. Das Risiko des Keimeintragens in die Häuser und Wohnungen ist zu hoch.

Beratungen sind kostenlos. Gesetzlich vorgeschriebene Begehungen sind gebührenpflichtig.

Zahlungsarten: Überweisung nach Eingang des Gebührenbescheides.

Trinkwasserverordnung

  1. 02921 30-2138
  2. ruediger.grosse@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3470
  2. raphael.moers@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2636
  2. gabriele.paetschke@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. sonstige Außenstelle
    - -
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3840
  2. pamela.paul@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3052
  2. frederik.braeutigam@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Außenstelle Gesundheit Lippstadt
    Mastholter Str. 230
    59558 Lippstadt
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    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
Trinkwasser, Regenwasser, Wasserversorgung, Kleinanlage, Hausbrunnen, Großanlage, Hausinstallation, Legionellen, Trinkwasserqualität, Wasserinhaltsstoffe, Wasseruntersuchung