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Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren

Um die Gesundheit von Tieren zu schützen, müssen Tierausstellungen im Kreisgebiet rechtzeitig schriftlich beim Veterinäramt des Kreises Soest angemeldet werden. Veterinärmediziner des Kreises überprüfen dann während der Veranstaltung, ob die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Bricht eine Tierseuche aus, können schnell Aufenthaltsort und Herkunftsort von infizierten Kontakttieren ermittelt werden.

Kaninchen im Käfig. Foto: © Vely - Fotolia.com
Foto: © Vely - Fotolia.com

Außerdem kann die Veranstaltung rechtzeitig abgesagt werden, falls für Tiere im Vorfeld ein Gesundheitsrisiko festgestellt wird.

Anmeldefristen

  • Spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel einschließlich Papageien und Sittiche
  • Spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Hunden und Katzen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinärdienstes geben gerne über zu beachtende Vorschriften für solche Veranstaltungen Auskunft.

Anmeldeformular für die Veranstaltung für Hunde oder Katzen. In anderen Fällen ist die Anmeldung formlos möglich.

Hängt vom Einzelfall ab.

Hängt vom Einzelfall ab.

Zahlungsarten: Überweisung, nachdem die Gebührenrechnung schriftlich zugestellt wurde.

  • Tiergesundheitsgesetz
  • Viehverkehrsverordnung
  • Verordnungen zu den entsprechenden Krankheiten
Tierausstellung, Tierschau, Tierveranstaltung