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Teilungsgenehmigung

Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) oder den aufgrund der Landesbauordnung erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises geben gerne Auskunft.

Es sind folgende Antragsunterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen: 

  • Formloser Antrag mit Angabe des Kostenträgers.
  • Amtlicher Lageplan in vierfacher Ausfertigung (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von der Abteilung Liegenschaftskataster und Geodatenmanagement oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als sechs Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein. Es muss mindestens ein Original vorgelegt werden.

Je nach Umfang und der Prüfung zum Teilungsantrag.

Die Verwaltungsgebühren betragen mindestens 50 Euro. Die genauen Gebühren hängen von der Anzahl der betroffenen bebauten Grundstücke und dem Aufwand ab.

Zahlungsarten: Überweisung

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
  • Gebührengesetz (GebG NRW)
  • Gebührenkatalog
  1. 02921 30-2426
  2. alexandra.frings@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
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    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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  2. kathrin.buehner@​kreis-soest.de
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Teilung, Grundstücksteilungen, Teilungsgenehmigung

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