Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Technische Änderungen an Fahrzeugen

Viele technische Änderungen an Fahrzeugen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Solche Änderungen können zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage oder eines neuen Motors, Umbauten aufgrund von Behinderungen, das Tieferlegen oder das Aufziehen von Reifen sein. Ansonsten dürfen die Fahrzeuge nicht gefahren werden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls sich dort Einträge ändern bzw.  falls noch "alter" Fahrzeugbrief (bis 2005),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Prüfbericht eines Sachverständigen oder Prüfers, die originale Herstellerbescheinigung bei Änderung des Schadstoffschlüssels oder zur Ermittlung der Partikelminderungsstufe und gegebenenfalls eine Allgemeine Betriebserlaubnis des geänderten Fahrzeugteils,
  • neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ("eVB-Nr."), falls sich die Fahrzeugklasse ändert, zum Beispiel von PKW zu LKW,
  • Kennzeichenschilder, falls sich die Steuerart ändert, zum Beispiel von steuerfrei zu steuerpflichtig.
  • Bei Änderungen im Fahrzeugschein: 11,80 Euro
  • Bei Änderungen im Fahrzeugschein und –brief: 15,20 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Einbau Gasanlage, Umbau Auto, technische Änderung, Eintragung, Behindert, Behindertengerecht, Handicap, Fahrzeugumbau, Umbauten, Behinderung, Einschränkungen, Fahrzeug umbauen, Begrenzung, Fahrgestellnummer

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.