Technische Änderungen an Fahrzeugen

Viele technische Änderungen an Fahrzeugen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Solche Änderungen können zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage oder eines neuen Motors, Umbauten aufgrund von Behinderungen, das Tieferlegen oder das Aufziehen von Reifen sein. Ansonsten dürfen die Fahrzeuge nicht gefahren werden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls sich dort Einträge ändern bzw.  falls noch "alter" Fahrzeugbrief (bis 2005),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Prüfbericht eines Sachverständigen oder Prüfers, die originale Herstellerbescheinigung bei Änderung des Schadstoffschlüssels oder zur Ermittlung der Partikelminderungsstufe und gegebenenfalls eine Allgemeine Betriebserlaubnis des geänderten Fahrzeugteils,
  • neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ("eVB-Nr."), falls sich die Fahrzeugklasse ändert, zum Beispiel von PKW zu LKW,
  • Kennzeichenschilder, falls sich die Steuerart ändert, zum Beispiel von steuerfrei zu steuerpflichtig.
  • Bei Änderungen im Fahrzeugschein: 11,80 Euro
  • Bei Änderungen im Fahrzeugschein und –brief: 15,20 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Einbau Gasanlage, Umbau Auto, technische Änderung, Eintragung, Behindert, Behindertengerecht, Handicap, Fahrzeugumbau, Umbauten, Behinderung, Einschränkungen, Fahrzeug umbauen, Begrenzung, Fahrgestellnummer

Infoboxen

Nur mit Termin

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu den Themen Zulassung und Fahrerlaubnis sind nur mit einem Termin möglich. Ausnahme: Anträge zum Pflichtumtausch von Führerscheinen sind schriftlich zu stellen. Zur Online-Terminvergabe

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.