Aufenthaltserlaubnis für eine Studienbewerbung

Ausländerinnen und Ausländer, die alle notwendigen Studienvoraussetzungen erfüllen, können nach Deutschland einreisen, um sich für einen Studienplatz zu bewerben. Hierfür können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung ist zum Beispiel auch möglich, wenn Sie persönlich an einem Auswahlverfahren einer Hochschule teilnehmen dürfen.

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung oder Studienplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu neun Monaten erteilt werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

Wechsel des Aufenthaltszwecks

Der Wechsel der Aufenthaltserlaubnis ist nur zu folgenden Zwecken möglich:

  • zum Zweck der qualifizierten Berufsausbildung
  • zum Zweck des Studiums
  • zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung oder mit akademischer Ausbildung
  • für eine Aufenthaltserlaubnis, bei der ein gesetzlicher Anspruch besteht - zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung

Erwerbstätigkeit

Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Ausübung studentischer Nebentätigkeiten sind während des Aufenthalts zur Studienplatzsuche nicht erlaubt.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben in Höhe von 992 Euro pro Monat / 11.904 Euro pro Jahr; Elternbürgschaft; Verpflichtungserklärung
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Abschlusszeugnis aus Ihrem Heimatland
  • Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme des Studiums
  • Unterlagen zu Ihrem beabsichtigten Studium
  • bis zu 12 Wochen
  • bis zu 100 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Details
Studienbewerbung, Aufenthaltstitel

So erreichen Sie uns

  • Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
  • Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
  • Terminsprechstunden:
    • Montag von 8 bis 16 Uhr
    • Dienstag von 7 bis 16 Uhr
    • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen: 

  • Montag von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Kreis Soest
Migration und Aufenthalt
Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 (Eingang)
59494 Soest