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Streckenliste einreichen

Jägerinnen und Jäger sind verpflichtet, ihre jährliche Streckenliste spätestens bis zum 15. April eines jeden Jahres an die Untere Jagdbehörde mitzuteilen. Darin sind alle im jeweiligen Jagdjahr vom 1. April zum 31. März in einem Revier erlegten Wildtiere erfasst. Die Streckenliste umfasst auch die Verluste durch Verkehrsunfälle und anderes Fallwild.

Silhouette eines Hirschs. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest
Silhouette eines Hirschs. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest

Das Meldeverfahren dient ebenso der Kontrolle, ob die Abschussplanung für bestimmtes Schalenwild erfüllt ist. Die Abschlussplanung gilt für Rot-, Sika-, Dam- und Muffelwild. 

Hinweise:

  • Auch wenn es für einen Jagdbezirk mehrere jagdausübungsberechtigte Personen gibt, ist die Meldung nur einmal pro Revier einzureichen.
  • Bitte reichen Sie die jährliche Streckenangabe bevorzugt online ein. Hierfür wird die Revierbezeichnung benötigt.
  • Alternativ können Sie einen Vordruck zur Streckenliste auf Nachfrage bei der Unteren Jagdbehörde erhalten.
  • Die monatliche Streckenplanung wird nur auf explizite Nachfrage hin benötigt.
  • Landesjagdgesetz
  • Bundesjagdgesetz
  1. 02921 30-2241
  2. sinaida.bayer@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Außenstelle Wisbyring
    Wisbyring 17
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
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