Spielgruppen

Neben Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege werden im Kreis Soest als weitere Betreuungsformen Spielgruppen und Elternselbsthilfegruppen angeboten. Das Jugendamt unterstützt die Spielgruppen finanziell, entsprechend der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Richtlinien. Eine Spielgruppe oder Elternselbsthilfegruppe ist ein Zusammenschluss von Eltern als loser Zusammenschluss ohne Vereinseintragung oder als gemeinnütziger Verein.

Kind beim Spielen. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest
Kind beim Spielen. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest

Die Betreuung findet mindestens an drei Tagen je Woche jeweils bis 5 Stunden statt. Pro Gruppe muss eine pädagogische Fachkraft als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter vorhanden sein. Eine weitere Person unterstützt die Fachkraft, um die Aufsichtspflicht sicherzustellen – in der Regel ein wechselnder Elterndienst. Eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes ist erforderlich. Die Zusammenarbeit mit den benachbarten Kindertageseinrichtungen wird dringend empfohlen.

An welches Alter richten sich die Spielgruppen?

Das Angebot richtet sich in der Regel an Zwei- und Dreijährige. Kinderspielgruppen ergänzen flexibel das traditionelle Angebot der Kindertageseinrichtungen und werden von Eltern oftmals im Vorfeld einer Kindertageseinrichtung gewählt, um dem Kind bereits früh Kontakte mit Gleichaltrigen zu ermöglichen. Für Spielgruppen ist ein Elternbeitrag an den Betreiber der Gruppe zu zahlen.

Es empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Spielgruppe.

Ein Elternbeitrag ist direkt an die Spielgruppen zu bezahlen.

Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

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