Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten, haben einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Anträge für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gemäß SGB II können beim Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv gestellt werden. Sozialhilfeanträge gemäß SGB XII bearbeiten im Kreis Soest die Städte und Gemeinden.
Der Kreis Soest ist zuständig für grundsätzliche Angelegenheiten, insbesondere Rahmenvorgaben und Weisungen zum Beispiel im Bereich Unterkunft und Heizung. Zudem übt der Kreis die Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden und über das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) aus.
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beantragen
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) ist eine Leistung zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen und deren Familienangehörige. Die Grundsicherung wird nur gezahlt, wenn eigene Einkünfte und eventuelles Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Zuständig für die Bearbeitung der Leistungen ist das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv.
Sozialhilfe (SGB XII) beantragen
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe ist in sieben Bereiche aufgeteilt, die jeweils die Leistungen in bestimmten Lebenslagen regeln:
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfen zur Gesundheit,
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen,
- Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen,
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
- Hilfe in anderen Lebenslagen.
Anträge für wesentliche Teilbereiche der Sozialhilfe - wie zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung - bearbeiten im Kreisgebiet die Städte und Gemeinden im Auftrag des Kreises Soest.
- Sozialgesetzbuch II
- Sozialgesetzbuch XII
Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten, haben einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Anträge für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gemäß SGB II können beim Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv gestellt werden. Sozialhilfeanträge gemäß SGB XII bearbeiten im Kreis Soest die Städte und Gemeinden.
Der Kreis Soest ist zuständig für grundsätzliche Angelegenheiten, insbesondere Rahmenvorgaben und Weisungen zum Beispiel im Bereich Unterkunft und Heizung. Zudem übt der Kreis die Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden und über das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) aus.
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beantragen
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) ist eine Leistung zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen und deren Familienangehörige. Die Grundsicherung wird nur gezahlt, wenn eigene Einkünfte und eventuelles Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Zuständig für die Bearbeitung der Leistungen ist das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv.
Sozialhilfe (SGB XII) beantragen
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe ist in sieben Bereiche aufgeteilt, die jeweils die Leistungen in bestimmten Lebenslagen regeln:
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfen zur Gesundheit,
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen,
- Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen,
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
- Hilfe in anderen Lebenslagen.
Anträge für wesentliche Teilbereiche der Sozialhilfe - wie zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung - bearbeiten im Kreisgebiet die Städte und Gemeinden im Auftrag des Kreises Soest.
- Sozialgesetzbuch II
- Sozialgesetzbuch XII
Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten, haben einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Anträge für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gemäß SGB II können beim Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv gestellt werden. Sozialhilfeanträge gemäß SGB XII bearbeiten im Kreis Soest die Städte und Gemeinden.
Der Kreis Soest ist zuständig für grundsätzliche Angelegenheiten, insbesondere Rahmenvorgaben und Weisungen zum Beispiel im Bereich Unterkunft und Heizung. Zudem übt der Kreis die Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden und über das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) aus.
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beantragen
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) ist eine Leistung zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen und deren Familienangehörige. Die Grundsicherung wird nur gezahlt, wenn eigene Einkünfte und eventuelles Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Zuständig für die Bearbeitung der Leistungen ist das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv.
Sozialhilfe (SGB XII) beantragen
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe ist in sieben Bereiche aufgeteilt, die jeweils die Leistungen in bestimmten Lebenslagen regeln:
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfen zur Gesundheit,
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen,
- Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen,
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
- Hilfe in anderen Lebenslagen.
Anträge für wesentliche Teilbereiche der Sozialhilfe - wie zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung - bearbeiten im Kreisgebiet die Städte und Gemeinden im Auftrag des Kreises Soest.
- Sozialgesetzbuch II
- Sozialgesetzbuch XII
Frank
Vahrenbrink
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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Freitag
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- Telefon
- 02921 30-2925
- Fax
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- frank.vahrenbrink@kreis-soest.de
Soziale Sicherung - Weitere Hilfen
Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten, haben einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Anträge für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gemäß SGB II können beim Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv gestellt werden. Sozialhilfeanträge gemäß SGB XII bearbeiten im Kreis Soest die Städte und Gemeinden.
Der Kreis Soest ist zuständig für grundsätzliche Angelegenheiten, insbesondere Rahmenvorgaben und Weisungen zum Beispiel im Bereich Unterkunft und Heizung. Zudem übt der Kreis die Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden und über das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) aus.
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beantragen
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) ist eine Leistung zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen und deren Familienangehörige. Die Grundsicherung wird nur gezahlt, wenn eigene Einkünfte und eventuelles Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Zuständig für die Bearbeitung der Leistungen ist das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv.
Sozialhilfe (SGB XII) beantragen
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe ist in sieben Bereiche aufgeteilt, die jeweils die Leistungen in bestimmten Lebenslagen regeln:
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfen zur Gesundheit,
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen,
- Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen,
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
- Hilfe in anderen Lebenslagen.
Anträge für wesentliche Teilbereiche der Sozialhilfe - wie zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung - bearbeiten im Kreisgebiet die Städte und Gemeinden im Auftrag des Kreises Soest.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch II
- Sozialgesetzbuch XII