Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie wird durch die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (KJÄD) des Kreises Soest durchgeführt.
Zu Beginn jedes neuen Schuljahres werden Kinder schulpflichtig, die bis spätestens 30.09. des Jahres sechs Jahre alt werden.
Die Eltern bzw. Sorgeberechtige erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Diese enthält Angaben zu Ort und Zeit sowie einen Elternfragebogen. Zum Untersuchungstermin sollten die Einladung, das Vorsorgeheft, der Impfpass und der ausgefüllte Elternfragebogen und - falls vorhanden- weitere medizinische Unterlagen mitgebracht werden.
Die Untersuchung findet in der Regel in den Räumen des Kreises Soest in Soest und Lippstadt statt. Die Untersuchung dauert insgesamt zirka 1,5 bis 2 Stunden.
Falls die Eltern nicht selbst an der Untersuchung teilnehmen können, kann eine andere erwachsene Person das Kind begleiten.
Untersuchungsinhalte
- Größe und Gewicht
- Sehtest und Hörtest
- Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens
- Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung (gemäß der Vorgaben des Landeszentrums für Gesundheit NRW)
Ergänzende Untersuchungen:
- bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen
- bei fehlenden Unterlagen sowie fehlenden Vorsorgeuntersuchungen insbesondere der U8 und U9
- bei integrativer Betreuung
- auf Wunsch der Eltern, der Kindertageseinrichtung oder der Schulleitung
- sowie nach einem Antrag der Eltern auf vorzeitige Einschulung in die Grundschule
Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen wird gegebenenfalls weitere ärztliche Abklärung oder zusätzliche Förderung empfohlen.
Eine Schulärztin des KJÄD erstellt zeitnah das dementsprechende Schulärztliche Gutachten. Das Schulärztliche Gutachten wird der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Eltern erhalten eine Kopie.
- Schulgesetz NRW
- AO-GS NRW
- ÖGDG NRW
- Vorsorgeheft(e)
- Impfpass
- Ausgefüllter Elternfragebogen
- falls vorhanden: medizinische Unterlagen (Arztbriefe, Therapieberichte)
Helena
Scheiter
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2477
- Fax
- +49 2921 30-2633
- helena.scheiter@kreis-soest.de
Schuleingangsuntersuchungen
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie wird durch die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (KJÄD) des Kreises Soest durchgeführt.
Zu Beginn jedes neuen Schuljahres werden Kinder schulpflichtig, die bis spätestens 30.09. des Jahres sechs Jahre alt werden.
Die Eltern bzw. Sorgeberechtige erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Diese enthält Angaben zu Ort und Zeit sowie einen Elternfragebogen. Zum Untersuchungstermin sollten die Einladung, das Vorsorgeheft, der Impfpass und der ausgefüllte Elternfragebogen und - falls vorhanden- weitere medizinische Unterlagen mitgebracht werden.
Die Untersuchung findet in der Regel in den Räumen des Kreises Soest in Soest und Lippstadt statt. Die Untersuchung dauert insgesamt zirka 1,5 bis 2 Stunden.
Falls die Eltern nicht selbst an der Untersuchung teilnehmen können, kann eine andere erwachsene Person das Kind begleiten.
Untersuchungsinhalte
- Größe und Gewicht
- Sehtest und Hörtest
- Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens
- Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung (gemäß der Vorgaben des Landeszentrums für Gesundheit NRW)
Ergänzende Untersuchungen:
- bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen
- bei fehlenden Unterlagen sowie fehlenden Vorsorgeuntersuchungen insbesondere der U8 und U9
- bei integrativer Betreuung
- auf Wunsch der Eltern, der Kindertageseinrichtung oder der Schulleitung
- sowie nach einem Antrag der Eltern auf vorzeitige Einschulung in die Grundschule
Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen wird gegebenenfalls weitere ärztliche Abklärung oder zusätzliche Förderung empfohlen.
Eine Schulärztin des KJÄD erstellt zeitnah das dementsprechende Schulärztliche Gutachten. Das Schulärztliche Gutachten wird der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Eltern erhalten eine Kopie.
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Notwendige Unterlagen
- Vorsorgeheft(e)
- Impfpass
- Ausgefüllter Elternfragebogen
- falls vorhanden: medizinische Unterlagen (Arztbriefe, Therapieberichte)
Rechtsgrundlagen
- Schulgesetz NRW
- AO-GS NRW
- ÖGDG NRW