Verlängerung eines Schengen-Visums nach Einreise für einen Kurzaufenthalt
Schengen-Visa (Visumkategorie C) können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten erteilt werden, beispielsweise zu Besuchsaufenthalten, für touristische oder geschäftliche Zwecke oder zur ärztlichen Behandlung. Zuständig für die Erteilung von Schengen-Visa sind die Konsulate der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens.
Die Verlängerung von Schengen-Visa ist nur möglich:
- in Ausnahmefällen, wenn sich nach der Einreise neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben haben
oder
- wenn die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte, und das Schengen-Visum nicht voll genutzt werden konnte.
Wichtige Hinweise
- Bitte beachten Sie: Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen erhalten Sie einen Termin. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich.
Voraussetzungen
- Ausnahmegründe: Eine Visumsverlängerung kommt nur in Betracht, wenn humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen oder bei höherer Gewalt.
- Beispiel für höhere Gewalt: Kein Flugverkehr wegen Wetterverhältnissen oder Streik
- Beispiele für humanitäre Gründe: eilbedürftige ärztliche Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzliche Erkrankung oder ein Besorgnis erregendes Ereignis von nahen Familienangehörigen
- Beispiele für schwerwiegende persönliche Gründe: dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren
- Gesicherter Lebensunterhalt: Der Lebensunterhalt muss für die Dauer der Visumsverlängerung gesichert sein.
- Pass mit dem gültigen Visum
- Vollmacht mit Pass oder Personalausweis (falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist)
- Ausgefüllter "Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums"
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
- Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
- Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
- ggf. Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
- Krankenversicherung
- Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
- Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung. Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.
- Sonstige Nachweise
Bei einem Visum zu einem geschäftlichen oder beruflichen Aufenthalt sind Nachweise vorzulegen, die auch ein öffentliches Interesse an der Verlängerung begründen.
- Gebührenfrei: wenn das Schengen-Visum wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen verlängert wird
- 30 Euro: wenn das Schengen-Visum wegen schwerwiegender persönlicher Gründe verlängert wird.
- 60 Euro: wenn das Schengen-Visum im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum verlängert wird.
- bis zu zwei Wochen
Schengen-Visa (Visumkategorie C) können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten erteilt werden, beispielsweise zu Besuchsaufenthalten, für touristische oder geschäftliche Zwecke oder zur ärztlichen Behandlung. Zuständig für die Erteilung von Schengen-Visa sind die Konsulate der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens.
Die Verlängerung von Schengen-Visa ist nur möglich:
- in Ausnahmefällen, wenn sich nach der Einreise neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben haben
oder
- wenn die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte, und das Schengen-Visum nicht voll genutzt werden konnte.
Wichtige Hinweise
- Bitte beachten Sie: Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen erhalten Sie einen Termin. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich.
Voraussetzungen
- Ausnahmegründe: Eine Visumsverlängerung kommt nur in Betracht, wenn humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen oder bei höherer Gewalt.
- Beispiel für höhere Gewalt: Kein Flugverkehr wegen Wetterverhältnissen oder Streik
- Beispiele für humanitäre Gründe: eilbedürftige ärztliche Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzliche Erkrankung oder ein Besorgnis erregendes Ereignis von nahen Familienangehörigen
- Beispiele für schwerwiegende persönliche Gründe: dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren
- Gesicherter Lebensunterhalt: Der Lebensunterhalt muss für die Dauer der Visumsverlängerung gesichert sein.
- Pass mit dem gültigen Visum
- Vollmacht mit Pass oder Personalausweis (falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist)
- Ausgefüllter "Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums"
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
- Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
- Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
- ggf. Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
- Krankenversicherung
- Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
- Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung. Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.
- Sonstige Nachweise
Bei einem Visum zu einem geschäftlichen oder beruflichen Aufenthalt sind Nachweise vorzulegen, die auch ein öffentliches Interesse an der Verlängerung begründen.
- Gebührenfrei: wenn das Schengen-Visum wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen verlängert wird
- 30 Euro: wenn das Schengen-Visum wegen schwerwiegender persönlicher Gründe verlängert wird.
- 60 Euro: wenn das Schengen-Visum im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum verlängert wird.
- bis zu zwei Wochen
Schengen-Visa (Visumkategorie C) können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten erteilt werden, beispielsweise zu Besuchsaufenthalten, für touristische oder geschäftliche Zwecke oder zur ärztlichen Behandlung. Zuständig für die Erteilung von Schengen-Visa sind die Konsulate der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens.
Die Verlängerung von Schengen-Visa ist nur möglich:
- in Ausnahmefällen, wenn sich nach der Einreise neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben haben
oder
- wenn die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte, und das Schengen-Visum nicht voll genutzt werden konnte.
Wichtige Hinweise
- Bitte beachten Sie: Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen erhalten Sie einen Termin. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich.
Voraussetzungen
- Ausnahmegründe: Eine Visumsverlängerung kommt nur in Betracht, wenn humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen oder bei höherer Gewalt.
- Beispiel für höhere Gewalt: Kein Flugverkehr wegen Wetterverhältnissen oder Streik
- Beispiele für humanitäre Gründe: eilbedürftige ärztliche Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzliche Erkrankung oder ein Besorgnis erregendes Ereignis von nahen Familienangehörigen
- Beispiele für schwerwiegende persönliche Gründe: dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren
- Gesicherter Lebensunterhalt: Der Lebensunterhalt muss für die Dauer der Visumsverlängerung gesichert sein.
- Pass mit dem gültigen Visum
- Vollmacht mit Pass oder Personalausweis (falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist)
- Ausgefüllter "Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums"
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
- Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
- Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
- ggf. Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
- Krankenversicherung
- Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
- Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung. Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.
- Sonstige Nachweise
Bei einem Visum zu einem geschäftlichen oder beruflichen Aufenthalt sind Nachweise vorzulegen, die auch ein öffentliches Interesse an der Verlängerung begründen.
- Gebührenfrei: wenn das Schengen-Visum wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen verlängert wird
- 30 Euro: wenn das Schengen-Visum wegen schwerwiegender persönlicher Gründe verlängert wird.
- 60 Euro: wenn das Schengen-Visum im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum verlängert wird.
- bis zu zwei Wochen
Schengen-Visa (Visumkategorie C) können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten erteilt werden, beispielsweise zu Besuchsaufenthalten, für touristische oder geschäftliche Zwecke oder zur ärztlichen Behandlung. Zuständig für die Erteilung von Schengen-Visa sind die Konsulate der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens.
Die Verlängerung von Schengen-Visa ist nur möglich:
- in Ausnahmefällen, wenn sich nach der Einreise neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben haben
oder
- wenn die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte, und das Schengen-Visum nicht voll genutzt werden konnte.
Wichtige Hinweise
- Bitte beachten Sie: Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen erhalten Sie einen Termin. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich.
Voraussetzungen
- Ausnahmegründe: Eine Visumsverlängerung kommt nur in Betracht, wenn humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen oder bei höherer Gewalt.
- Beispiel für höhere Gewalt: Kein Flugverkehr wegen Wetterverhältnissen oder Streik
- Beispiele für humanitäre Gründe: eilbedürftige ärztliche Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzliche Erkrankung oder ein Besorgnis erregendes Ereignis von nahen Familienangehörigen
- Beispiele für schwerwiegende persönliche Gründe: dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren
- Gesicherter Lebensunterhalt: Der Lebensunterhalt muss für die Dauer der Visumsverlängerung gesichert sein.
- Pass mit dem gültigen Visum
- Vollmacht mit Pass oder Personalausweis (falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist)
- Ausgefüllter "Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums"
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
- Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
- Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
- ggf. Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
- Krankenversicherung
- Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
- Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung. Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.
- Sonstige Nachweise
Bei einem Visum zu einem geschäftlichen oder beruflichen Aufenthalt sind Nachweise vorzulegen, die auch ein öffentliches Interesse an der Verlängerung begründen.
- Gebührenfrei: wenn das Schengen-Visum wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen verlängert wird
- 30 Euro: wenn das Schengen-Visum wegen schwerwiegender persönlicher Gründe verlängert wird.
- 60 Euro: wenn das Schengen-Visum im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum verlängert wird.
- bis zu zwei Wochen
Migration und Aufenthalt
Migration und Aufenthalt
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3090
- aufenthalt@kreis-soest.de
Schengen-Visa (Visumkategorie C) können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten erteilt werden, beispielsweise zu Besuchsaufenthalten, für touristische oder geschäftliche Zwecke oder zur ärztlichen Behandlung. Zuständig für die Erteilung von Schengen-Visa sind die Konsulate der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens.
Die Verlängerung von Schengen-Visa ist nur möglich:
- in Ausnahmefällen, wenn sich nach der Einreise neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben haben
oder
- wenn die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte, und das Schengen-Visum nicht voll genutzt werden konnte.
Wichtige Hinweise
- Bitte beachten Sie: Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen erhalten Sie einen Termin. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich.
Voraussetzungen
- Ausnahmegründe: Eine Visumsverlängerung kommt nur in Betracht, wenn humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen oder bei höherer Gewalt.
- Beispiel für höhere Gewalt: Kein Flugverkehr wegen Wetterverhältnissen oder Streik
- Beispiele für humanitäre Gründe: eilbedürftige ärztliche Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzliche Erkrankung oder ein Besorgnis erregendes Ereignis von nahen Familienangehörigen
- Beispiele für schwerwiegende persönliche Gründe: dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren
- Gesicherter Lebensunterhalt: Der Lebensunterhalt muss für die Dauer der Visumsverlängerung gesichert sein.
Onlinedienste
Notwendige Unterlagen
- Pass mit dem gültigen Visum
- Vollmacht mit Pass oder Personalausweis (falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist)
- Ausgefüllter "Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums"
- Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
- Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
- Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
- ggf. Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
- Krankenversicherung
- Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
- Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung. Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.
- Sonstige Nachweise
Bei einem Visum zu einem geschäftlichen oder beruflichen Aufenthalt sind Nachweise vorzulegen, die auch ein öffentliches Interesse an der Verlängerung begründen.
Bearbeitungsdauer
- bis zu zwei Wochen
Kosten
- Gebührenfrei: wenn das Schengen-Visum wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen verlängert wird
- 30 Euro: wenn das Schengen-Visum wegen schwerwiegender persönlicher Gründe verlängert wird.
- 60 Euro: wenn das Schengen-Visum im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum verlängert wird.