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Niederlassungserlaubnis - Blaue Karte EU

Ausländerinnen und Ausländer mit einer Blauen Karte EU können bereits 33 Monate nach der Ausstellung eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Frist kann sich zudem verkürzen, wenn Sie ausreichende Deutschkenntnisse haben.

Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis:

  1. Besitz der Blauen Karte EU für 33 beziehungsweise 21 Monate: Sie sind seit 33 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU. Wichtig hierbei ist nicht nur der Besitz der Aufenthaltserlaubnis, sondern auch, dass Ihre Beschäftigung über den kompletten Zeitraum den Anforderungen der Blauen Karte EU (Gehaltsgrenze) entspricht. Falls Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen, genügt es, wenn Sie die Blaue Karte EU seit 21 Monaten besitzen.
  2. Altersvorsorge: Sie haben mindestens 33 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Falls Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen, genügen 21 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  3. Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familie ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen. Das heißt, Sie beziehen keine öffentlichen Leistungen wie zum Beispiel Leistungen vom Jobcenter.
  4. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme am Test „Leben in Deutschland“ oder am Einbürgerungstest nachweisen.
  5. Ausreichender Wohnraum: Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen über ausreichend Wohnraum. Dies ist in der Regel der Fall, wenn jedem Familienangehörigen ab sechs Jahren 12 qm Wohnfläche (ohne Küche, Bad, WC) zur Verfügung steht. Für Kinder unter sechs Jahren ist eine Wohnfläche von 10 qm ausreichend.
  6. Keine Straftaten: Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
  7. Krankenversicherung: Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
  8. Einfache Deutschkenntnisse: Sie verfügen über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1.

Sofern Sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllen, kann Ihnen eine Niederlassungserlaubnis, also ein unbefristeter Aufenthaltstitel, ausgestellt werden.

Wenn Sie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis als Fachkraft beantragen möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Arbeitsvertrag
  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen
  • Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Nachweis über die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • B1-Zertifikat bzw. A1-Zertifikat
  • Test „Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Antrags.

  • bis zu 12 Wochen
  • 147 Euro
  • 73,50 Euro bei Ablehnung des Antrags

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details