Meldung Verkauf eines Kraftfahrzeugs

Verkäuferinnen und Verkäufern wird dringend empfohlen, ihr Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb zu setzen oder zusammen mit dem Käufer bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde den sofortigen Halterwechsel vorzunehmen. Falls dies nicht möglich ist, sollten Verkäufer zumindest ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und eine vollständig und gut leserlich ausgefüllte Veräußerungsanzeige in der Kfz-Zulassungsbehörde vorlegen, um sich vor Betrug zu schützen.

Denn wenn die Käuferin oder der Käufer nicht seiner Verpflichtung zur An- und Ummeldung nachkommt, zahlen Sie als Fahrzeughalter weiter Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge. Außerdem haften Sie für Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheide, die der Käufer verursacht hat.

Vorsicht vor Betrügern

  • Kontrollieren Sie auf jeden Fall die Daten des Käufers (Name und Adresse) anhand seines Ausweises oder Passes. In Zweifelsfällen notieren Sie die Dokumentennummer und die ausstellende Behörde. Es gibt Betrüger, die unter falschem Namen und Scheinadressen Fahrzeuge kaufen.
  • Obacht: Wenn Ihnen der Käufer den Ausweis nicht vorlegen kann oder will („Ich habe ihn gerade nicht dabei. Ich kann nicht noch einmal kommen. Ich zahle doch jetzt gleich den vollen Kaufpreis.“) ist höchste Vorsicht geboten.
  • Auch eine Vereinbarung im Kaufvertrag, nach der sich der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen an- oder umzumelden nützt Ihnen nichts, wenn dieser sich nicht daranhält. Dann bleibt Ihnen nur noch der privatrechtliche Klageweg.
  • Erhebliche Probleme kann es auch geben, wenn Fahrzeuge ins Ausland verkauft werden. Auch wenn der Käufer das Fahrzeug im Ausland zulässt, erhält Ihre Zulassungsbehörde nur selten bzw. verspätet Informationen darüber. Es wird dann Ihre Aufgabe, die erforderlichen Nachweise im Ausland zu beschaffen, was schwierig und zeitaufwendig ist.

Empfehlung

Wir raten Ihnen daher, entweder vor dem Verkauf das Fahrzeug außer Betrieb (siehe unter "Links") zu setzen oder mit dem Käufer bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde den sofortigen Halterwechsel vorzunehmen.

Verkauf melden

Sie können einen Verkauf formlos oder über unser zur Verfügung gestelltes Formular melden.

  • Bei einem formlosen Antrag beachten Sie bitte die Infos unter "Notwendige Unterlagen".
  • Falls Sie unser Formular verwenden, beachten Sie bitte, dass dieses nur für Fahrzeuge gilt, die beim Kreis zugelassen sind.

 

Folgende Angaben werden für eine vollständige Mitteilung über eine Veräußerung eines Fahrzeugs benötigt:

  • amtliches Kennzeichen und/oder Fahrgestellnummer
  • vollständiger Name und Anschrift des Käufers
  • Bestätigung des Käufers, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II übergeben wurden (mit Originalunterschrift des Käufers)

Die Mitteilung ist nicht an Vordrucke gebunden, muss aber vorgenannte Angaben beinhalten.

Eine Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung finden Sie im Bereich “Downloads“. Diese Veräußerungsanzeige gilt nur für Fahrzeuge, die beim Kreis Soest zugelassen sind.

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2043
  2. personalrat@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Assistenzkraft des Personalrates

  7. Details
  1. 02921 30-2710
  2. verwaltung-kfz@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2711
  2. verwaltung-kfz@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Verkauf, Auto verkaufen, veräußern, Fahrzeugverkauf, Veräußerungsanzeige, Kaufvertrag

Infoboxen

Nur mit Termin

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu den Themen Zulassung und Fahrerlaubnis sind nur mit einem Termin möglich. Ausnahme: Anträge zum Pflichtumtausch von Führerscheinen sind schriftlich zu stellen. Zur Online-Terminvergabe

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.