Meldepflichtige Erkrankungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Gesundheitsschutz informieren und beraten zu Infektionskrankheiten, die der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen. Eingehende Meldungen werden überprüft und nachverfolgt, indem weitere Informationen vom Erkrankten selbst oder den behandelnden Ärzten eingeholt werden.

Namen von Infektionskrankheiten. Foto: Raphael Moers/Kreis Soest
Infektionskrankheiten. Foto: Raphael Moers/Kreis Soest

Das Robert-Koch-Institut hat in Falldefinitionen festgelegt, wann der Kreis Soest welchen Krankheitserreger oder welche Erkrankung an das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) weiterleiten muss. Im LZG werden alle Einzelmeldungen aus den Gesundheitsämtern Nordrhein-Westfalens zusammengefasst und an das Robert Koch-Institut in Berlin weitergeleitet. Krankheitshäufungen, sei es örtlich oder auch überregional, können so schnell erkannt werden.

Onlinedienste

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  1. 02921 30-3470
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  3. Adresse
  4. Kreishaus
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    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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  1. 02921 30-3840
  2. pamela.paul@​kreis-soest.de
  3. Adresse
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    59494 Soest
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Meldepflichtige Erkrankungen, Infektion, Krankheit, Erreger, Polio, Kinderlähmung, Poliomyelitis, Rotaviren, Noroviren, Noro, Rota, Salmonellen, Campylobacter, Corona-Virus, Corona, Coronavirus

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