Sabine
Hachmann-Lichte
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2825
- sabine.hachmann-lichte@kreis-soest.de
Anja
Breuer
Kreishaus
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Medikamente aus dem Internet
Wenn man Arzneimittel über das Internet bestellt, sollte man sich vergewissern, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Es werden nicht nur ganze Internetseiten gefälscht, sondern auch Arzneimittel, die dann unter Umständen gesundheitsschädlich sind. Auf jeden Fall sollten im Impressum die Angaben zu Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und zur Bezeichnung der Aufsichtsbehörde vollständig sein.
Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch treten oftmals Nebenwirkungen auf und ihre Anwendung ist somit auch mit Risiken verbunden. Deshalb sind sie erklärungsbedürftig und dürfen in Deutschland grundsätzlich nur in Apotheken beziehungsweise von Apotheken an Endverbraucher abgegeben werden. Deutsche Versandapotheken benötigen eine behördliche Genehmigung und sind beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information registriert.
Zusammenarbeit mit dem Zoll
Sendungen aus dem Ausland durchlaufen grundsätzlich eine Zollkontrolle. Sollte die Deklaration oder Aufmachung einer Sendung zweifelhaft sein, darf der Zoll solche Sendungen öffnen. Oftmals arbeiten Zoll und Gesundheitsamt zusammen, wenn es darum geht, abzuklären, ob es sich bei den fraglichen Produkten um einfuhrfähige Ware handelt. Handelt es sich um ein nicht einfuhrfähiges Arzneimittel, wird dieses vom Zoll eingezogen und vernichtet oder an den Absender zurückgesandt. So bleibt der Empfänger auf den Kosten für Ware und Versand sitzen. Außerdem kann auch ein Bußgeldverfahren gegen den Empfänger eingeleitet werden.
An dieser Stelle sei noch vor sogenannten „Wundermitteln" gewarnt. Besonders im Internet boomt das Geschäft mit der Hoffnung. Es wird gelogen und getäuscht und wichtige Informationen, zum Beispiel über die tatsächlichen Wirkungen und Nebenwirkungen, werden vorenthalten.
Sprechstunde
Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Verein- barung ein vertrauliches Gespräch zu führen. Die allgemeine Sprechstunde findet immer Montags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt.
Links
Rechtsgrundlagen
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelgesetz
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung