Felix
Schulte
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2266
- felix.schulte@kreis-soest.de
Kreiswahlbüro
Das Kreiswahlbüro unterstützt die Wahlleitung bei der Organisation der Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kreistags- und Landratswahlen. Im Kreis Soest ist die Wahlleiterin üblicherweise Landrätin Eva Irrgang. Bei den Wahlen zu den Räten und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen fungiert die Landrätin außerdem als Aufsichtsbehörde. Dabei wird sie fachlich vom Kreiswahlbüro unterstützt.
Bei der Vorbereitung der Wahlen ist es unter anderem Aufgabe des Kreiswahlbüros, die Zulassung der Kandidaten und Parteien zur Wahl durch den Wahlausschuss vorzubereiten, die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren und die Stimmzettel herzustellen. Am Wahltag selber ermittelt das Büro das vorläufige amtliche Endergebnis. Nach der Wahl ist die Stimmenauszählung einer Kontrolle zu unterziehen und die Sitzung des Wahlausschusses, in der das amtliche Endergebnis festgestellt wird, vorzubereiten. Die gewählten Kandidaten werden vom Kreiswahlbüro über ihr erfolgreiches Abschneiden bei der Wahl informiert.
Kommt es bei Wahlen auf der örtlichen Ebene zu rechtlichen Streitigkeiten, bereitet das Kreiswahlbüro die Entscheidungsfindung durch die Kreiswahlleitung oder den Kreiswahlausschuss vor.
Die Kreiswahlleitung
Die Kreiswahlleiterin oder der Kreiswahlleiter und deren Stellvertreter werden vor jeder Wahl durch die Bezirksregierung Arnsberg ernannt und in deren Veröffentlichungsblatt bekannt gemacht. Üblicherweise ist das der Hauptverwaltungsbeamte, für den Kreis Soest also die Landrätin und als ihr Stellvertreter der Kreisdirektor.
Die Aufgaben der Kreiswahlleitung sind unter anderem die Bildung des Kreiswahlausschusses, die Leitung der Sitzungen des Kreiswahlausschusses und deren Vor- und Nachbereitung, das Beschaffen von Stimmzetteln, Vordrucken und Formblättern, die Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge und deren Bekanntmachung und letztendlich die Ermittlung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses sowie die Bekanntmachung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses im Wahlkreis.
Bei der praktischen Durchführung dieser Aufgaben unterstützt das Kreiswahlbüro die Kreiswahlleitung.
Der Kreiswahlausschuss
Die sechs Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses zur Europa- und Bundestagswahl werden von der Kreiswahlleitung berufen, die in diesem Gremium den Vorsitz innehat. Die Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses zu den Landtagswahlen und den Kommunalwahlen – also die Kreistagswahl und die Wahl zum Landrat/Landrätin – werden vom Kreistag gewählt.
Die Aufgaben des Kreiswahlausschusses, dessen Sitzungen öffentlich sind, sind unter anderem:
- Entscheidungen über Verfügungen der Kreiswahlleiterin zur Beseitigung von Mängeln an Kreiswahlvorschlägen
- Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge
- Nachprüfung der Entscheidungen der Wahlvorstände in den Wahlbezirken
- Feststellung der Stimmenergebnisse im Wahlkreis, beziehungsweise bei Europawahlen im Kreis
- Feststellung, welche Bewerberin oder welcher Bewerber als Wahlkreisabgeordnete oder Wahlkreisabgeordneter in den Bundestag oder Landtag gewählt ist
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz - EuWG
- Bundeswahlgesetz - BWG
- Landeswahlgesetz NRW - LWahlG NRW
- Kommunalwahlgesetz NRW - KWahlG