Im Bereich des Kreisjugendamtes Soest gibt es rund 104 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft mit einem guten Kinderbetreuungsangebot. Fast alle Kindergärten und Kindertagesstätten bieten einen Betreuungsumfang von 25, 35 oder auch 45 Wochenstunden an. Eine Über-Mittag-Betreuung in 35-Wochenstundenmodellen ist in vielen Einrichtungen möglich. Unterstützung über die Kinderbetreuung hinaus erhalten Familien in rund 28 Familienzentren.
Aufgabe der Kindertageseinrichtungen ist es neben der klassischen Kinderbetreuung, die Erziehung in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Um Kindern optimale Startchancen für die Schule zu geben, gehört es zu den Aufgaben von Erzieherinnen und Erziehern, die Kinder gezielt zu beobachten und ihrem Entwicklungsstand entsprechende Bildungsangebote bereit zu stellen.
Fragen rund um das Thema Kindertageseinrichtungen richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Familienzentren
Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die Kinder nicht nur bilden, erziehen und betreuen, sondern die ganze Familie unterstützen. Sie halten für Eltern und Familien Beratungs- und Hilfsangebote bereit. Sie unterstützen bei der Vermittlung von Tagespflegepersonen, gewährleisten oder vermitteln die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und Kindergartenkindern außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Für Kinder zwischen vier Jahren und dem Schuleintritt, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bieten Familienzentren Sprachförderung an.
- SGB VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig vom Alter des Kindes,
dem Einkommen der Eltern oder des Elternteils bei dem das Kind lebt und den gebuchten Betreuungsstunden.
Weitere Informationen zu den Elternbeiträgen finden Sie hier
Bitte melden Sie Ihr Kind spätestens sechs Monate vor Betreuungsbeginn in der Kindertageseinrichtung an. Für das neue Kindergartenjahr ab August wird die Anmeldung im Kita-Portal ab dem 1. Oktober des Vorjahres empfohlen.
Ruth Steffi
Simon
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3961
- Fax
- +49 2921 30-2778
- ruthsteffi.simon@kreis-soest.de
Kindertageseinrichtungen
Im Bereich des Kreisjugendamtes Soest gibt es rund 104 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft mit einem guten Kinderbetreuungsangebot. Fast alle Kindergärten und Kindertagesstätten bieten einen Betreuungsumfang von 25, 35 oder auch 45 Wochenstunden an. Eine Über-Mittag-Betreuung in 35-Wochenstundenmodellen ist in vielen Einrichtungen möglich. Unterstützung über die Kinderbetreuung hinaus erhalten Familien in rund 28 Familienzentren.
Aufgabe der Kindertageseinrichtungen ist es neben der klassischen Kinderbetreuung, die Erziehung in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Um Kindern optimale Startchancen für die Schule zu geben, gehört es zu den Aufgaben von Erzieherinnen und Erziehern, die Kinder gezielt zu beobachten und ihrem Entwicklungsstand entsprechende Bildungsangebote bereit zu stellen.
Fragen rund um das Thema Kindertageseinrichtungen richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Familienzentren
Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die Kinder nicht nur bilden, erziehen und betreuen, sondern die ganze Familie unterstützen. Sie halten für Eltern und Familien Beratungs- und Hilfsangebote bereit. Sie unterstützen bei der Vermittlung von Tagespflegepersonen, gewährleisten oder vermitteln die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und Kindergartenkindern außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Für Kinder zwischen vier Jahren und dem Schuleintritt, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bieten Familienzentren Sprachförderung an.
Bearbeitungsdauer
Bitte melden Sie Ihr Kind spätestens sechs Monate vor Betreuungsbeginn in der Kindertageseinrichtung an. Für das neue Kindergartenjahr ab August wird die Anmeldung im Kita-Portal ab dem 1. Oktober des Vorjahres empfohlen.
Kosten
In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig vom Alter des Kindes,
dem Einkommen der Eltern oder des Elternteils bei dem das Kind lebt und den gebuchten Betreuungsstunden.
Weitere Informationen zu den Elternbeiträgen finden Sie hier
Rechtsgrundlagen
- SGB VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)