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Cordula
Kramer
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Kinder- und Jugendärztliche Begutachtungen
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst (KJÄD) des Gesundheitsamtes hat als Teil des öffentlichen Gesundheitswesens die Aufgabe, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen, zu fördern und zu erhalten. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Begutachtungen und Stellungnahmen.
Der KJÄD nimmt folgende Begutachtungen für Schulämter und Schulen wahr:
- im Rahmen des AOSF-Verfahrens (Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes)
- bei Einschulung von neu zugezogenen Kindern aus dem Ausland (Seiteneinsteiger)
- bei Zweifel an gesundheitlich bedingten Fehlzeiten in der Schule
- bei Ausschluss vom Schulbesuch
- bei Ruhen der Schulpflicht
Im Auftrag von Behörden erstellt der KJÄD Stellungnahmen zu:
- Leistungen nach Bundesteilhabegesetz / Eingliederungshilfe
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes
- Leistungen der Beihilfe
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW)
- Schulgesetz NRW
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Beihilfeverordnung NRW