Fricke
Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3946
- Fax
- 02921 30-2772
- fahrerlaubnisse@kreis-soest.de
Karteikartenabschrift
Für viele Führerscheinangelegenheiten beim Kreis Soest wird eine Karteikartenabschrift benötigt, falls Sie noch einen alten Führerschein (grau- oder rosafarben) besitzen, der nicht vom Kreis Soest oder Altkreis Lippstadt ausgestellt wurde. Die Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse rät deshalb, rechtzeitig die Karteikartenabschrift bei der Behörde anzufordern, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Es ist möglich, dass der Kreis Soest die Karteikartenabschrift einholt. Dadurch kann sich jedoch unter Umständen die Bearbeitungszeit verlängern.
Eine „Karteikartenabschrift“ ist ein elektronischer Auszug mit Angaben zur Fahrerlaubnis. Der Begriff stammt noch aus der Zeit, in der keine modernen EDV-Verfahren eingesetzt wurden. Damals wurde für jede Fahrerlaubnis eine separate Karteikarte in Papierform geführt.
Karteikartenabschrift des Kreises Soest anfordern
Wer für eine Fahrerlaubnisangelegenheit bei einer anderen Kommune – nicht dem Kreis Soest – eine Karteikartenabschrift benötigt, kann diese über nachfolgendes Formular anfordern.
Links
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz