Jugendschutz

Ob Disco, Abiturfeier oder Karneval – Partys sind bei Jugendlichen hoch im Kurs. Alkohol und Tabak spielen dabei oft eine große Rolle. Für Eltern, Jugendliche und Veranstalter von Jugendfeten ergeben sich viele Fragen: Ab welchem Alter sind Alcopops erlaubt? Ab wann dürfen Zigaretten geraucht werden? Bis wie viel Uhr darf eine öffentliche Fete besucht werden? Das Kreisjugendamt informiert zu diesen Fragen in Infoveranstaltungen und macht Präventionsarbeit.

Symbolbild mit dem Text "Jugendschutz" und zwei Männchen, die sich an den Händen halten. Judith Wedderwille/Kreis Soest
Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest

Angebote des Kreisjugendamtes:

  • Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, die junge Menschen dazu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen selbst zu schützen
  • Beratungsgespräche mit Veranstaltern von Jugendfeten
  • Elternabende zum Thema „Jugendschutz an Schulen"

Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem den Verkauf und Konsum von Tabak, Alkohol sowie den Aufenthalt von Minderjährigen in der Öffentlichkeit. Nicht an allen Orten wie zum Beispiel in Gaststätten, Diskotheken, Geschäften, Spielhallen, Kinos, öffentliche Plätzen und Straßen dürfen sich Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung aufhalten. Die gesetzlichen Vorgaben sind von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Veranstaltern zu beachten.

Kontrollen

Das Jugendschutzgesetz besteht aus zwei Teilen, dem gesetzlichen und dem erzieherischen Jugendschutz. Der Schwerpunkt der Arbeit des Kreisjugendamtes liegt im pädagogischen Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Im Rahmen des gesetzlichen Jugendschutzes führen die Ordnungsämter und die Polizei Jugendschutzkontrollen durch. Das Kreisjugendamt kann zu solchen Kontrollen beratend miteinbezogen werden.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

  1. 02921 30-3422
  2. michael.budde@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
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    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Jugendschutz, Jugendschutzgesetz, Jugendfete, Alcopops, Zigaretten