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Jugendschöffen

Immer öfter müssen sich Jugendliche und Heranwachsende vor Gericht verantworten. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Neben den Berufsrichtern sind dort Laienrichter – die Schöffen –  tätig, die von den zuständigen Jugendhilfeausschüssen vorgeschlagen werden. In 2023 werden Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Bis zum 31. März 2023 können sich Interessierte melden. 

Zwei Gesetzesbücher auf einem Tisch, dahinter sitzen zwei Menschen. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest
Symbolbild Jugendschöffenwahl Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest

Das Kreisjugendamt ist zurzeit auf der Suche nach geeigneten Bewerbern zur Aufstellung der Vorschlagslisten für die kommende Amtsperiode. Dem Amtsgericht Lippstadt und dem Landgericht Paderborn sind mindestens fünf männliche und fünf weibliche Jugendschöffen vorzuschlagen. Für die Jugendkammern des Landgerichtes Arnsberg werden mindestens acht weibliche und acht männliche Jugendschöffen benötigt. Für das Jugendschöffengericht in Soest sind mindestens sechs männliche und sechs weibliche Bewerber vorzuschlagen. 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Soest wird in seiner Sitzung am 31. Mai 2023 entscheiden, welche Bewerber die Voraussetzungen für die verantwortliche Aufgabe eines Jugendschöffen erfüllen. Anschließend werden diese Bewerberlisten nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung an die zuständigen Gerichte übersandt. Der Schöffenwahlausschuss der jeweiligen Amtsgerichte wählt dann aus den Vorschlagslisten die erforderliche Anzahl an Schöffen. 

Die Jugendschöffen nehmen an den Hauptverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie Berufsrichter teil und tragen in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil. Deshalb soll der Jugendhilfeausschuss nur in der Jugenderziehung erfahrene Personen berücksichtigen, und zwar Männer und Frauen in gleicher Anzahl. 

Voraussetzungen für eine Bewerbung

  • Erfahrung in der Jugenderziehung
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz in einer der Gemeinden des Kreises Soest (für Interessierte aus Soest, Warstein und Lippstadt sind die städtischen Jugendämter Ansprechpartner)
  • am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt
  • Beherrschung der deutschen Sprache
  • Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife beim Urteilen
  • geistige Beweglichkeit
  • gesundheitliche Eignung wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes 

Bestimmte Gründe (Angehörige eines Justizberufes, Religionsdiener, Vorstrafen, Insolvenz usw.) schließen vom Schöffenamt aus. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, für das es eine Entschädigungsregelung gibt.

Als Jugendschöffe bewerben

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich mit Fragen per E-Mail an jugendschoeffenwahl@kreis-soest.de oder telefonisch unter der Nummer 02921/30-2030 an das Kreisjugendamt wenden. Das Bewerberformular finden Sie unter den Links unten auf dieser Seite. Es muss ausgefüllt und unterschrieben bis zum 31. März 2023 an den Kreis Soest, Abteilung Jugend und Familie, Hoher Weg 1- 3, 595494 Soest zugesandt werden.

 

Ehrenamt, Jugendschöffen