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Jugendhilfe im Strafverfahren

Begehen junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren eine Straftat oder werden verdächtigt, diese begangen zu haben, müssen sie damit rechnen, sich strafrechtlich vor dem Jugendgericht verantworten zu müssen. Die Justiz kann dann zum Teil erheblich in das Leben der Betroffenen eingreifen. In dieser schwierigen und ungewissen Situation bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren Unterstützung, Beratung und Begleitung für junge Straftäterinnen und Straftäter und deren Familien an.

Gerichtshammer auf einer Robe. Davor Bücher mit Gesetzestexten. Foto: Rafi Derian
Foto: Rafi Derian

Die häufigsten Delikte sind Diebstähle, Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Körperverletzungen sowie Verkehrsdelikte, wie das Fahren mit frisierten Rollern oder Mofas.

Im gesamten Verfahren ist die Jugendhilfe im Strafverfahren beteiligt und bietet den Betroffenen individuelle Hilfen an. Für die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht sind ihre sozialpädagogische Stellungnahmen eine wichtige Entscheidungshilfe für die Urteilsfindung.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil und macht aufgrund ihrer pädagogischen Einschätzung Vorschläge für ein mögliches Urteil. Nach einem Urteil wird das Einhalten von richterlichen Weisungen überwacht und begleitet, wie zum Beispiel die Vermittlung und Ableistung von gemeinnütziger Arbeit, die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleiches bzw. einer Betreuungsweisung, der Besuch eines Verkehrserziehungskurses oder eines Seminars nach Eigentumsdelikten, die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training oder einem Sozialen Trainingskurs.

  • Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)
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