Integrationskurs für Menschen aus dem Ausland
Migration und Aufenthalt
Migration und Aufenthalt
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3090
- aufenthalt@kreis-soest.de
Für Ausländerinnen und Ausländer ist ein Integrationskurs eine große Hilfe bei der Integration in Deutschland. Sie können hier die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 lernen und erfahren Wissenswertes über die deutsche Kultur und Lebensweise. Auch Lesen und Schreiben können Sie in dem Kurs bei Bedarf lernen.
In einem Integrationskurs haben Sie die Möglichkeit, bereits erste Kontakte in Deutschland zu knüpfen. Mit Deutschkenntnissen fällt es Ihnen zudem später leichter, sich in Deutschland zu verständigen und sich hier heimisch zu fühlen.
Integrationskursberechtigung
Um an einem Integrationskurs teilnehmen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Integrationskursberechtigung erhalten Sie, wenn Sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu einem der folgenden Zwecke erhalten:
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung oder mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zur unqualifizierten Beschäftigung oder zur Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung
- Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter
- Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Geduldeter
- Aufenthaltserlaubnis als langfristig Aufenthaltsberechtigter in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
- Aufenthaltserlaubnis als Resettlement-Flüchtling
Weitere Voraussetzungen:
- Außerdem müssen Sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Das bedeutet, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr besitzen müssen.
- Die Berechtigung erhalten Sie nicht, wenn Sie eine schulische Ausbildung aufnehmen, einen erkennbar geringen Integrationsbedarf haben oder bereits über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen.
- Mit der Integrationskursberechtigung können Sie sich dann zu einem Integrationskurs anmelden.
- Der erfolgreiche Abschluss des Integrationskurses ist in der Regel für die spätere Erteilung der Niederlassungserlaubnis erforderlich.
Integrationskursverpflichtung
- Wenn Sie sich bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht auf einfache Art in deutscher Sprache (A1-Niveau) verständigen können, werden Sie zum Integrationskurs verpflichtet.
- Außerdem werden Sie zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet, wenn Sie sich bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu Ihrem Ehegatten oder zu Ihrem unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskind nicht über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen.
Wenn Sie eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs erhalten haben, möchten wir Sie bitten, diese ernst zu nehmen. Sollten Sie nicht an dem Integrationskurs teilnehmen, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden. Zudem ist in diesem Fall die spätere Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht möglich.
Integrationskursanbieter
Ausländerinnen und Ausländer, die an einem Integrationskurs teilnehmen möchten, können das bei verschiedenen Kursanbieterin im Kreis Soest tun. Aktuelle Kursanbieter aus dem Kreis Soest:
- VHS Werl - Wickede (Ruhr) - Ense , Kirchplatz 5, 59469 Ense
- Ev. Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e. V., Schlaunstraße 10, 59590 Geseke
- Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e. V., Auf den Strickern 43, 59590 Geseke
- INITEC Gesellschaft für Ausbildung und Arbeit gGmbH, Cappelstr. 44, 59555 Lippstadt
- INITEC Gesellschaft für Ausbildung und Arbeit gGmbH, Klusetor 9, 59555 Lippstadt
- Ev. Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e. V., Brüderstraße 15, 59555 Lippstadt
- INITEC Gesellschaft für Ausbildung und Arbeit gGmbH, Südstraße 21, 59557 Lippstadt
- VHS Lippstadt, Lippstadt -Anröchte-Erwitte-Rüthen-Warstein, Barhstraße 2, 59557 Lippstadt
- INITEC Gesellschaft für Ausbildung und Arbeit gGmbH, Südstraße 18, 59557 Lippstadt
- Ev. Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e. V., Landsberger Str. 4, 59557 Lippstadt
- SEN e.V. -Soester EntwicklungsNetz, Doyenweg 23, 59494 Soest
- ESTA Bildungswerk gGmbH, Am Handwerk 4, 59494 Soest
- VHS Soest, Hiddingser Weg 79, 59494 Soest
- VHS Soest, Ostenhellweg 23a, 59494 Soest
- VHS Soest, Nöttenstraße 29, 59494 Soest
- Kolping-Bildungswerk Paderborn gGmbH, Brüderstraße 34, 59494 Soest
- Kolping-Bildungswerk Paderborn gGmbH, Rathausstraße 8, 59494 Soest
- Kolping-Bildungswerk Paderborn gGmbH, Nottebohmweg 2 - 8, 59494 Soest
- Kolping-Bildungswerk Paderborn gGmbH, Britischer Weg 10, 59494 Soest
- Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH, Detmolder Str. 7, 59494 Soest
- Berlitz Deutschland GmbH, Britischer Weg 10, 59494 Soest
- VHS Lippstadt, Lippstadt -Anröchte-Erwitte-Rüthen-Warstein, Schwarzer Weg 25, 59581 Warstein
- Kolping-Bildungswerk Paderborn gGmbH, Schwarzer Weg 25, 59581 Warstein
- VHS Soest, Wolter-von-Plettenberg-Str. 18, 59514 Welver
- VHS Werl-Wickede(Ruhr)-Ense, Wickeder Str. 2, 59457 Werl
- VHS Werl-Wickede(Ruhr)-Ense, Kirchplatz 5, 59457 Werl
- Kolping Bildungszentrum Westfalen GmbH, Belgische Str. 7, 59457 Werl
Sie können auch an einem Integrationskurs außerhalb des Kreises Soest teilnehmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet eine Übersicht mit allen Integrationskursträgern in Deutschland.
Freiwillige Teilnahme
Falls Sie keine Integrationskursberechtigung erhalten haben, können Sie freiwillig an einem Kurs teilnehmen. In diesem Fall können Sie bei einem Integrationskursträger eine Teilnahme beantragen. Der Integrationskursträger leitet Ihren Antrag dann an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter.
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Bearbeitungsdauer
- bis zu vier Wochen