Informationsfreiheitsgesetz

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Auskunft muss nicht begründet werden. Öffentliche Stellen wie der Kreis Soest tragen damit dem wachsenden Bedürfnis nach Informationen und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung Rechnung. Das Recht auf freien Zugang ist allerdings nicht grenzenlos.

Büroangestellte überreicht Unterlagen. © Frank Merfort - Fotolia.com
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Das Informationsfreiheitsgesetz NRW enthält einen Katalog eng umrissener Ausnahmetatbestände, die die Ablehnung eines Informationsbegehrens rechtfertigen.

  • Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Aktenplan, Akten, Akteneinsicht