Hygiene in Einrichtungen

Zu den zentralen Aufgaben des Infektionsschutzes gehört es, die Einwohnerinnen und Einwohner vor Krankheiten zu schützen. Deshalb kontrolliert das Gesundheitsamt des Kreises unter anderem regelmäßig alle hygienerelevanten Einrichtungen, verfolgt Hinweise auf Mängel aus der Bevölkerung und berät sowohl Bürger als auch Einrichtungen in Sachen Hygienevorschriften.

Hände unter einem Desinfektionsspender. Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest
Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest

Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen

Besonders in gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheimen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Einhaltung der Hygiene sicherzustellen. Das Gesundheitsamt berät und überwacht entsprechende Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch gewerbliche Anbieter von hygienerelevanten Leistungen wie Tätowierer und Piercer, Podologen oder Fußpfleger.

Hygiene in Einrichtungen gemäß HygMedVO-NRW

Alle Krankenhäuser und alle Reha-Kliniken im Kreisgebiet besichtigt das Gesundheitsamt einmal im Jahr, um Hygienestandards und den baulichen Zustand zu überprüfen. Die Häuser erhalten einen schriftlichen Begehungsbericht. Darin werden gegebenenfalls Vorgaben zur Beseitigung erkannter Mängel gemacht. Die Krankenhaushygieneüberwachung ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der stationären Patientenversorgung.

Auch ambulant operierende Einrichtungen wie Arztpraxen und ambulante Operationszentren werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Grund sind immer häufigere ambulante Eingriffe und Operationen. Das ambulante Operieren darf jedoch nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als ein operativer Eingriff während einer stationären Behandlung.

Labore, die mit Krankheitserregern arbeiten, bedürfen einer Genehmigung und werden im laufenden Betrieb ebenfalls regelmäßig überprüft.

Hinweise von Bürgern

Das Gesundheitsamt nimmt jeden Hinweis über mangelnde hygienische Bedingungen in öffentlichen Bereichen entgegen, um das Auftreten von Infektionskrankheiten zu vermeiden.

  • Erhebungsbogen bei Pflegeeinrichtungen

Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und sonstige Einrichtungen:

  • Je nach Aufwand wird für die Besichtigung eine Gebühr in Höhe von 65 Euro bis 250 Euro erhoben, die durch Überweisung an die Kreiskasse Soest gezahlt wird.
  • Beratungen zu Fragen der allgemeinen Hygiene und zum Infektionsschutz sind für Betreiber und Kunden kostenfrei.

Zahlungsarten:

  • Überweisung
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
  • Hygiene-Verordnung NRW
  • Krankenhausgestaltungsgesetz NRW 
  • Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)
  • Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Institutes
  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
  • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250)
  1. 02921 30-2157
  2. manfred.koenig@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Außenstelle Gesundheit Lippstadt
    Mastholter Str. 230
    59558 Lippstadt
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3470
  2. raphael.moers@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3840
  2. pamela.paul@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2636
  2. gabriele.paetschke@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. sonstige Außenstelle
    - -
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
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    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
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