Historisches Kennzeichen

Für ein Fahrzeug, dessen Erstzulassungsdatum länger als 30 Jahre zurück liegt, kann ein historisches Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) beantragt werden. Der Vorteil: Für Krafträder mit Oldtimerkennzeichen fällt eine jährliche Kraftfahrzeugsteuer von lediglich 46 Euro an, für alle übrigen Fahrzeuge 191 Euro.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO einer technischen Prüfstelle,
  • gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU),
  • Kennzeichenschilder,
  • eventuell eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ("eVB-Nr." - ehemals Versicherungsdoppelkarte), wenn das Fahrzeug zuvor mit einem Saisonkennzeichen angemeldet war,
  • bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht für die Zulassung benötigt.

Eine Zulassung auf Saisonkennzeichen ist grundsätzlich möglich.
Wenn gleichzeitig etwa eine Zulassung, Wiederzulassung auf denselben Halter oder eine Umschreibung des Fahrzeugs beantragt werden soll, werden weitere Dokumente benötigt.

Abhängig vom Einzelfall.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Anmeldung; Zulassung; Umschreibung innerhalb; Umschreibung außerhalb, historisches Kennzeichen, Oldtimer, H-Kennzeichen, Rotes Dauerkennzeichen, Rotes Oldtimerkennzeichen, rotes Nummernschild, Sammlerkennzeichen, H-Saisonkennzeichen, Saisonkennzeichen, 06er Kennzeichen, 07er Kennzeichen

Infoboxen

Nur mit Termin

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu den Themen Zulassung und Fahrerlaubnis sind nur mit einem Termin möglich. Ausnahme: Anträge zum Pflichtumtausch von Führerscheinen sind schriftlich zu stellen. Zur Online-Terminvergabe

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.