Durch die Vereinigung von Grundstücken werden im Grundbuch bisher selbstständige Grundstücke rechtlich zusammengefasst. Häufig ist eine Vereinigung von mehreren Grundstücken für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gebäude auf zwei oder mehreren zusammenliegenden Grundstücken errichtet und somit die Eintragung einer Baulast vermieden werden soll.
Anträge auf Vereinigung von Grundstücken können kostenfrei bei der Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung gestellt werden.
Hierzu ist das persönliche Erscheinen der Eigentümer notwendig.
Voraussetzungen für einen Antrag
Die Durchführung einer Vereinigung mit gleichzeitiger Flurstücksverschmelzung ist nur möglich, wenn die Grundstücke, die zusammengeführt werden sollen, aneinander grenzen. Außerdem müssen sie im Grundbuch unter einer laufenden Nummer auf dem Grundbuchblatt stehen und in den Abteilungen II und lll (Wohnrecht, Altenteil beziehungsweise Hypotheken, Grund- und Rentenschulden) unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Persönliches Erscheinen der Eigentümer mit Ausweisung per Lichtbildausweis (in der Regel per Personalausweis).
Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
Anträge auf Vereinigung von Grundstücken sind kostenfrei.
Hängt vom Einzelfall ab. Anträge werden möglichst zeitnah bearbeitet.
Christoph
Schnatmann
Kreishaus
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Freitag
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- Telefon
- 02921 30-2372
- katasteramt.archiv@kreis-soest.de
Grundstücksvereinigung
Durch die Vereinigung von Grundstücken werden im Grundbuch bisher selbstständige Grundstücke rechtlich zusammengefasst. Häufig ist eine Vereinigung von mehreren Grundstücken für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gebäude auf zwei oder mehreren zusammenliegenden Grundstücken errichtet und somit die Eintragung einer Baulast vermieden werden soll.
Anträge auf Vereinigung von Grundstücken können kostenfrei bei der Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung gestellt werden.
Hierzu ist das persönliche Erscheinen der Eigentümer notwendig.
Voraussetzungen für einen Antrag
Die Durchführung einer Vereinigung mit gleichzeitiger Flurstücksverschmelzung ist nur möglich, wenn die Grundstücke, die zusammengeführt werden sollen, aneinander grenzen. Außerdem müssen sie im Grundbuch unter einer laufenden Nummer auf dem Grundbuchblatt stehen und in den Abteilungen II und lll (Wohnrecht, Altenteil beziehungsweise Hypotheken, Grund- und Rentenschulden) unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.
Onlinedienste
Notwendige Unterlagen
Persönliches Erscheinen der Eigentümer mit Ausweisung per Lichtbildausweis (in der Regel per Personalausweis).
Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab. Anträge werden möglichst zeitnah bearbeitet.
Kosten
Anträge auf Vereinigung von Grundstücken sind kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)