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Grundstücksangelegenheiten

Für Baumaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen kauft der Kreis Soest – wenn nötig – Grundstücke an. Dazu zählt auch der Kauf von Ausgleichsflächen zum Schutz der Natur.

Bebauungsplan. Foto: © cpauschert - Fotolia.com
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Um folgende Angelegenheiten kümmert sich der Kreis Soest:

  • Vorbereitung, Abschluss und Abwicklung von grundstücksbezogenen Verträgen, wie beispielsweise Grundstückskaufverträge, Grundstückspflegeverträge.
  • Verkauf von nicht benötigten Grundstücksflächen an Eigentümer der anliegenden Grundstücke.
  • Pacht und Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken für Ausgleichsflächen.
  • Alle weiteren Aufgaben, die um Kreisstraßengrundstücke herum erledigt werden müssen, wie beispielsweise das Bearbeiten von Grunddienstbarkeiten oder das Erteilen von Löschungsbewilligungen.

Der Kreis Soest ist bestrebt, Grundstücke für Straßenbaumaßnahmen zum Wohle der Allgemeinheit einvernehmlich von Eigentümerinnen und Eigentümern anzukaufen.

 

  • Gesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz - EEG NW)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

 

  1. 02921 30-2543
  2. monika.marx@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Grundstücke, Liegenschaften, Grunddienstbarkeiten