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Großraum- und Schwertransporte

Als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet man den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Sie weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und zum Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab und dürfen daher im öffentlichen Straßenverkehr nur mit besonderen Erlaubnissen oder Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden.

Schwertransport. Foto: © vschlichting - Fotolia.com
Foto: © vschlichting - Fotolia.com

Die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung kann über das Internet (Vemags) beantragt werden. Das Sachgebiet Unfall und Verkehr des Kreises Soest hört dann die vom Transport betroffenen Behörden und Stellen an und erarbeitet dann nach Vorliegen aller Stellungnahmen einen Bescheid. Dieser geht dann – einschließlich Auflagen und Bedingungen – an das antragsstellende Unternehmen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Abfahrt gestellt werden!

Antragsformular

Hängt vom Einzelfall ab.

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) werden Gebühren je nach Dauer, Transportzeitraum, Länge der Fahrtstrecke etc zwischen 40 und 1.300 Euro erhoben.

Zahlungsarten:

  • Überweisung
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), zu § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Richtlinien für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
  • Auflagenkatalog für Großraum- und Schwerverkehr [Anlage IV der RGST 1992]
  1. 02921 30-2443
  2. gueterverkehr@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3558
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  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
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    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
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    59494 Soest
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    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
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  2. gueterverkehr@​kreis-soest.de
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    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
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    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
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  2. gueterverkehr@​kreis-soest.de
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    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
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    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
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Ausnahmegenehmigung, Erlaubnis im Straßenverkehr, Großraumtransporte, Schwertransporte, Schwerverkehr