Als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet man den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Sie weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und zum Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab und dürfen daher im öffentlichen Straßenverkehr nur mit besonderen Erlaubnissen oder Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden.
Die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung kann über das Internet (Vemags) beantragt werden. Das Sachgebiet Unfall und Verkehr des Kreises Soest hört dann die vom Transport betroffenen Behörden und Stellen an und erarbeitet dann nach Vorliegen aller Stellungnahmen einen Bescheid. Dieser geht dann – einschließlich Auflagen und Bedingungen – an das antragsstellende Unternehmen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Abfahrt gestellt werden!
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), zu § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinien für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
- Auflagenkatalog für Großraum- und Schwerverkehr [Anlage IV der RGST 1992]
Antragsformular
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) werden Gebühren je nach Dauer, Transportzeitraum, Länge der Fahrtstrecke etc zwischen 40 und 1.300 Euro erhoben.
Zahlungsarten:
- Überweisung
Hängt vom Einzelfall ab.
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- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), zu § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- VEMAGS - Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte
Maren
Flüchter
Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
8 bis 12 Uhr
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- 02921 30-2872
- gueterverkehr@kreis-soest.de
Großraum- und Schwertransporte
Als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet man den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Sie weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und zum Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab und dürfen daher im öffentlichen Straßenverkehr nur mit besonderen Erlaubnissen oder Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden.
Die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung kann über das Internet (Vemags) beantragt werden. Das Sachgebiet Unfall und Verkehr des Kreises Soest hört dann die vom Transport betroffenen Behörden und Stellen an und erarbeitet dann nach Vorliegen aller Stellungnahmen einen Bescheid. Dieser geht dann – einschließlich Auflagen und Bedingungen – an das antragsstellende Unternehmen. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Abfahrt gestellt werden!
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Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) werden Gebühren je nach Dauer, Transportzeitraum, Länge der Fahrtstrecke etc zwischen 40 und 1.300 Euro erhoben.
Zahlungsarten:
- Überweisung
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), zu § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinien für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
- Auflagenkatalog für Großraum- und Schwerverkehr [Anlage IV der RGST 1992]