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Grenzanzeige und Grenzvermessung

Bei Unklarheiten des Grenzverlaufes wegen fehlender oder fehlerhafter Grenzzeichen  kann es zu Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn kommen. Dies passiert häufig, wenn zum Beispiel ein Grundstück durch einen Zaun oder eine Hecke eingefriedet werden soll. In solchen Fällen kann das Liegenschaftskataster mit einer Grenzvermessung oder einer amtlichen Grenzanzeige weiterhelfen.

Mitarbeiter des Kreises Soest bei einer Grenzvermessung. Foto: Kreis Soest/Abteilung Liegenschaftskataster
Grenzvermessung. Foto: Kreis Soest/Abteilung Liegenschaftskataster

Grenzvermessung

Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzen des Grundstücks mit Hilfe der Vermessungsunterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft. Fehlerhafte Grenzzeichen in den Grundstücksgrenzen werden korrigiert und fehlende Grenzzeichen auf dem Grundstück durch neue ersetzt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den betroffenen Grundstückseigentümern in einem örtlichen Grenztermin angezeigt, mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift öffentlich beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen.

Amtliche Grenzanzeige

Ähnlich wie bei einer Grenzvermessung, werden die Grundstücksgrenzen mit Hilfe der Vermessungsunterlagen des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen, überprüft und dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mit der Amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Grundstücksgrenze getroffen und in einer Skizze mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Unterschied zwischen Grenzvermessung und Grenzanzeige

Fehlende Grenzzeichen werden bei einer amtlichen Grenzanzeige nicht ersetzt und fehlerhafte Grenzzeichen nicht korrigiert!

Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.

Hängt vom Einzelfall ab. Anträge werden möglichst zeitnah bearbeitet.

Die Kosten richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).
Hiernach berechnen sich Kosten anhand der Anzahl der zu untersuchenden Grenzpunkte und dem zutreffenden Bodenrichtwert.

Bei amtlichen Vermessungen, die zeitlich und örtlich zusammenhängend durchgeführt werden, ermäßigen sich die Gebühren.

Beispiel Grenzvermessung:

  • Anzahl der zu untersuchenden Grenzpunkte: 2
  • Bodenrichtwert: 80 Euro/m² bis 200 Euro/m²
  • Grundaufwandspauschale: 350 Euro
  • Gebühr für die Grenzniederschrift: 460 Euro
  • Gebühr für die zu untersuchenden Grenzpunkte: 598 Euro
  • voraussichtliche Gesamtgebühr: ca. 1.675 Euro (inkl. 19 Prozent Umsatzsteuer)
  • zzgl. Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters: 299,70 Euro (nicht umsatzsteuerpflichtig)

Beispiel Amtliche Grenzanzeige:

  • Anzahl der zu untersuchenden Grenzpunkte: 2
  • Bodenrichtwert: 80 Euro/m² bis 200 Euro/m²
  • Grundaufwandspauschale: 350 Euro
  • Gebühr für die zu untersuchenden Grenzpunkte: 598 Euro
  • voraussichtliche Gebühr: ca. 1.128 Euro (inkl. 19 Prozent Umsatzsteuer)

Zahlungsarten: In der Regel per Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugesandt wurde.

  • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
  • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
  • Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
  1. 02921 30-2331
  2. martin.albrecht@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2328
  2. egbert.grasskemper@​kreis-soest.de
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    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
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