Unternehmer, die Personen geschäftlich oder gegen Entgelt zum Beispiel mit einem Taxi befördern, benötigen hierfür eine Erlaubnis des Kreises. Auch Anbieter von Mietwagen sowie von Ausflugsfahrten und Fernreisen mit PKW müssen einen Antrag stellen. Taxi- und Mietwagengenehmigungen gelten bis zu fünf Jahre. Bei Neubewerbern kann die Geltungsdauer kürzer sein.
Bei der Ausgabe der Genehmigungen für Taxen berücksichtigt der Kreis Soest die öffentlichen Verkehrsinteressen. Genehmigungen für den Linienverkehr und sonstige Verkehrsarten mit Kraftomnibussen müssen bei der Bezirksregierung beantragt werden.
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 (Marktzugang Personenverkehr)
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Geschäfte bestellten Person (nur, wenn nicht gleichzeitig Unternehmer)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer und von den Geschäftsführern; nicht älter als drei Monate
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches); nicht älter als drei Monate
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebsitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Fahrzeugbezogene Nachweise (TÜV, Eichbescheinigung, Fahrzeugpapiere)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
Bei Mietwagen 60 Euro für das erste Fahrzeug, 30 Euro für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren. Bei Taxis 150 Euro für das erste Fahrzeug und 40 Euro für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren.
Zahlungsarten:
- Überweisung
- Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 (Marktzugang Personenverkehr)
- Antrag § 43 BOKraft
- Antrag auf zusätzliche Auszüge
- Antrag § 47 Abs. 3 PBefG
- Antrag Austausch Fahrzeuge, Änderung Genehmigungsurkunde
- Taxentarifordnung für den Kreis Soest ab dem 1. Oktober 2022
- Taxentarifordnung für den Kreis Soest ab dem 1. April 2023
- Personenbeförderung - Antrag auf Genehmigung zur Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs
- Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 II Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Taxigewerbe - Änderungen Fahrzeug / Genehmigungsurkunde
- Taxigewerbe - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 47 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz
- Antrag auf Ersterteilung, Änderung, Verlängerung, Wiedererteilung einer Genehmigung für die Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (PDF)
- Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr (PDF)
- Zusatzbescheinigung gemäß der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) (PDF)
Peter
Brinkmann
Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2442
- Fax
- +49 2921 30-2740
- gueterverkehr@kreis-soest.de
Gewerblicher Personenverkehr
Unternehmer, die Personen geschäftlich oder gegen Entgelt zum Beispiel mit einem Taxi befördern, benötigen hierfür eine Erlaubnis des Kreises. Auch Anbieter von Mietwagen sowie von Ausflugsfahrten und Fernreisen mit PKW müssen einen Antrag stellen. Taxi- und Mietwagengenehmigungen gelten bis zu fünf Jahre. Bei Neubewerbern kann die Geltungsdauer kürzer sein.
Bei der Ausgabe der Genehmigungen für Taxen berücksichtigt der Kreis Soest die öffentlichen Verkehrsinteressen. Genehmigungen für den Linienverkehr und sonstige Verkehrsarten mit Kraftomnibussen müssen bei der Bezirksregierung beantragt werden.
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Notwendige Unterlagen
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Geschäfte bestellten Person (nur, wenn nicht gleichzeitig Unternehmer)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer und von den Geschäftsführern; nicht älter als drei Monate
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches); nicht älter als drei Monate
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebsitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Fahrzeugbezogene Nachweise (TÜV, Eichbescheinigung, Fahrzeugpapiere)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
Kosten
Bei Mietwagen 60 Euro für das erste Fahrzeug, 30 Euro für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren. Bei Taxis 150 Euro für das erste Fahrzeug und 40 Euro für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren.
Zahlungsarten:
- Überweisung
- Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Rechtsgrundlagen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 (Marktzugang Personenverkehr)