Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich. Damit der Kreis Soest eine Erlaubnis oder eine Lizenz ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind:
- Persönliche Zuverlässigkeit (siehe notwendige Unterlagen)
- Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine vergleichbare Ausbildung, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurde (§ 7 GBZugV).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 2,5 t und unter 3,5 t: Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 3,5 t: Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
EU-Recht
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Deutsches Recht
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, oder Ähnliches)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches)
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebssitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I, Miet-/Leasingverträge u.a.)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
- Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 440 Euro
- Ausstellung einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift: 80 Euro
Zahlungsarten:
- Überweisung
- alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Hängt ab vom Einzelfall.
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antrag Adressenänderung und Sonstiges
- Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen einer Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009
- Güterkraftverkehr - Berichtigung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Güterkraftverkehr - Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder Ausfertigung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
- Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 II Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis (PDF)
- Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich. Damit der Kreis Soest eine Erlaubnis oder eine Lizenz ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind:
- Persönliche Zuverlässigkeit (siehe notwendige Unterlagen)
- Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine vergleichbare Ausbildung, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurde (§ 7 GBZugV).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 2,5 t und unter 3,5 t: Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 3,5 t: Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
EU-Recht
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Deutsches Recht
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, oder Ähnliches)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches)
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebssitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I, Miet-/Leasingverträge u.a.)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
- Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 440 Euro
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Zahlungsarten:
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- alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Hängt ab vom Einzelfall.
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- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
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- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
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Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich. Damit der Kreis Soest eine Erlaubnis oder eine Lizenz ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind:
- Persönliche Zuverlässigkeit (siehe notwendige Unterlagen)
- Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine vergleichbare Ausbildung, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurde (§ 7 GBZugV).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 2,5 t und unter 3,5 t: Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 3,5 t: Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
EU-Recht
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Deutsches Recht
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, oder Ähnliches)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches)
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebssitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I, Miet-/Leasingverträge u.a.)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
- Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 440 Euro
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Zahlungsarten:
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Hängt ab vom Einzelfall.
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- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
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- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antrag Adressenänderung und Sonstiges
- Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen einer Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009
- Güterkraftverkehr - Berichtigung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Güterkraftverkehr - Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder Ausfertigung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
- Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 II Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis (PDF)
- Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich. Damit der Kreis Soest eine Erlaubnis oder eine Lizenz ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind:
- Persönliche Zuverlässigkeit (siehe notwendige Unterlagen)
- Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine vergleichbare Ausbildung, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurde (§ 7 GBZugV).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 2,5 t und unter 3,5 t: Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 3,5 t: Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
EU-Recht
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Deutsches Recht
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, oder Ähnliches)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches)
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebssitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I, Miet-/Leasingverträge u.a.)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
- Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 440 Euro
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Zahlungsarten:
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- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antrag Adressenänderung und Sonstiges
- Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen einer Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009
- Güterkraftverkehr - Berichtigung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Güterkraftverkehr - Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder Ausfertigung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
- Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 II Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
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- Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
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Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich. Damit der Kreis Soest eine Erlaubnis oder eine Lizenz ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind:
- Persönliche Zuverlässigkeit (siehe notwendige Unterlagen)
- Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine vergleichbare Ausbildung, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurde (§ 7 GBZugV).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 2,5 t und unter 3,5 t: Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 3,5 t: Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
EU-Recht
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Deutsches Recht
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, oder Ähnliches)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches)
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebssitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I, Miet-/Leasingverträge u.a.)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
- Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 440 Euro
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Zahlungsarten:
- Überweisung
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- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antrag Adressenänderung und Sonstiges
- Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen einer Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009
- Güterkraftverkehr - Berichtigung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Güterkraftverkehr - Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder Ausfertigung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
- Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 II Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis (PDF)
- Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich. Damit der Kreis Soest eine Erlaubnis oder eine Lizenz ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind:
- Persönliche Zuverlässigkeit (siehe notwendige Unterlagen)
- Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine vergleichbare Ausbildung, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurde (§ 7 GBZugV).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 2,5 t und unter 3,5 t: Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 3,5 t: Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
EU-Recht
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Deutsches Recht
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, oder Ähnliches)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches)
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebssitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I, Miet-/Leasingverträge u.a.)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
- Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 440 Euro
- Ausstellung einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift: 80 Euro
Zahlungsarten:
- Überweisung
- alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Hängt ab vom Einzelfall.
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antrag Adressenänderung und Sonstiges
- Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen einer Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009
- Güterkraftverkehr - Berichtigung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Güterkraftverkehr - Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder Ausfertigung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
- Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 II Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis (PDF)
- Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich. Damit der Kreis Soest eine Erlaubnis oder eine Lizenz ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind:
- Persönliche Zuverlässigkeit (siehe notwendige Unterlagen)
- Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine vergleichbare Ausbildung, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurde (§ 7 GBZugV).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 2,5 t und unter 3,5 t: Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 3,5 t: Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
EU-Recht
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Deutsches Recht
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, oder Ähnliches)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches)
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebssitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I, Miet-/Leasingverträge u.a.)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
- Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 440 Euro
- Ausstellung einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift: 80 Euro
Zahlungsarten:
- Überweisung
- alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Hängt ab vom Einzelfall.
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antrag Adressenänderung und Sonstiges
- Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen einer Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009
- Güterkraftverkehr - Berichtigung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Güterkraftverkehr - Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder Ausfertigung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
- Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 II Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis (PDF)
- Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich. Damit der Kreis Soest eine Erlaubnis oder eine Lizenz ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind:
- Persönliche Zuverlässigkeit (siehe notwendige Unterlagen)
- Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine vergleichbare Ausbildung, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurde (§ 7 GBZugV).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 2,5 t und unter 3,5 t: Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 3,5 t: Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
EU-Recht
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Deutsches Recht
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, oder Ähnliches)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches)
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebssitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I, Miet-/Leasingverträge u.a.)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
- Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 440 Euro
- Ausstellung einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift: 80 Euro
Zahlungsarten:
- Überweisung
- alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Hängt ab vom Einzelfall.
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
- Antrag Adressenänderung und Sonstiges
- Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen einer Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Erlaubnis nach § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz oder Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung EG Nummer 1072/2009
- Güterkraftverkehr - Berichtigung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz
- Güterkraftverkehr - Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Güterkraftverkehr - Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder Ausfertigung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
- Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 II Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis (PDF)
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- Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (PDF)
Maren
Flüchter
Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
8 bis 12 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2872
- gueterverkehr@kreis-soest.de
Gewerblicher Güterkraftverkehr
Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich. Damit der Kreis Soest eine Erlaubnis oder eine Lizenz ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind:
- Persönliche Zuverlässigkeit (siehe notwendige Unterlagen)
- Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine vergleichbare Ausbildung, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurde (§ 7 GBZugV).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 2,5 t und unter 3,5 t: Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 3,5 t: Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
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- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
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- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, oder Ähnliches)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches)
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebssitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I, Miet-/Leasingverträge u.a.)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
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Hängt ab vom Einzelfall.
Kosten
- Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 440 Euro
- Ausstellung einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift: 80 Euro
Zahlungsarten:
- Überweisung
- alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Rechtsgrundlagen
EU-Recht
- Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
- Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Deutsches Recht
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)