Im Kreis Soest gibt es mehr als 1.000 nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz geschützte Biotope. Um Tiere, Pflanzen und typische Elemente der Kulturlandschaft zu schützen, sind in diesen Bereichen alle Handlungen verboten, die zu einer Beeinträchtigung oder Zerstörung des Biotops führen können.
Erfahrungsgemäß beeinträchtigen oder zerstören folgende Handlungen geschützte Biotope:
- Versiegelung,
- Aufschüttung, Abgrabung, Umbruch,
- Einbringen oder Entnehmen von Pflanzen,
- Entwässerung, Aufstauung,
- Verbau von Quellen und Gewässern,
- Neueinsaat,
- Düngung von Trocken- und Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Magergrünland, sowie von Mooren und Quellbereichen,
- Nährstoffeintrag,
- Nutzungsintensivierung oder -änderung auf Brachen und Extensivgrünland.
Biotope im Kreis Soest
Geschützte Biotope im Kreisgebiet hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz kartographiert. Nach öffentlicher Beteiligung in 2006 wurden die kartierten Flächen in 2008 größtenteils mit dem Landesamt abgestimmt und die Abgrenzungen einvernehmlich festgelegt. Die abgestimmten Flächen sind bezeichnet mit „geschützt als gesetzlich geschütztes Biotop". Die noch nicht abgestimmten Biotope sind bezeichnet mit „kartiert, als gesetzlich geschütztes Biotop". Flächen, für die noch kein Einvernehmen erzielt wurde, sind dennoch gesetzlich geschützt. Die Informationen können beim Geographischen Informationssystem des Kreises Soest (GIS - siehe Links) abgerufen werden.
Zusätzlich zu den amtlichen Originalkarten bietet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Karten mit Biotopen über das Kreisgebiet hinaus an.
Welche Bereiche im Einzelnen geschützt sind, steht im Bundes- und im Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.
Schutzstatus ermitteln
Ob sich auf Eigentumsflächen geschützte Biotope befinden und welchen Schutzstatus diese haben, können Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer im Geoportal des Kreises Soest oder im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz recherchieren.
- § 30 Bundesnaturschutzgesetz
- § 42 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Hildegard
Stahn
Kreishaus
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Freitag
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- Telefon
- 02921 30-2235
- Fax
- +49 2921 30-2394
- hildegard.stahn@kreis-soest.de
Geschützte Biotope
Im Kreis Soest gibt es mehr als 1.000 nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz geschützte Biotope. Um Tiere, Pflanzen und typische Elemente der Kulturlandschaft zu schützen, sind in diesen Bereichen alle Handlungen verboten, die zu einer Beeinträchtigung oder Zerstörung des Biotops führen können.
Erfahrungsgemäß beeinträchtigen oder zerstören folgende Handlungen geschützte Biotope:
- Versiegelung,
- Aufschüttung, Abgrabung, Umbruch,
- Einbringen oder Entnehmen von Pflanzen,
- Entwässerung, Aufstauung,
- Verbau von Quellen und Gewässern,
- Neueinsaat,
- Düngung von Trocken- und Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Magergrünland, sowie von Mooren und Quellbereichen,
- Nährstoffeintrag,
- Nutzungsintensivierung oder -änderung auf Brachen und Extensivgrünland.
Biotope im Kreis Soest
Geschützte Biotope im Kreisgebiet hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz kartographiert. Nach öffentlicher Beteiligung in 2006 wurden die kartierten Flächen in 2008 größtenteils mit dem Landesamt abgestimmt und die Abgrenzungen einvernehmlich festgelegt. Die abgestimmten Flächen sind bezeichnet mit „geschützt als gesetzlich geschütztes Biotop". Die noch nicht abgestimmten Biotope sind bezeichnet mit „kartiert, als gesetzlich geschütztes Biotop". Flächen, für die noch kein Einvernehmen erzielt wurde, sind dennoch gesetzlich geschützt. Die Informationen können beim Geographischen Informationssystem des Kreises Soest (GIS - siehe Links) abgerufen werden.
Zusätzlich zu den amtlichen Originalkarten bietet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Karten mit Biotopen über das Kreisgebiet hinaus an.
Welche Bereiche im Einzelnen geschützt sind, steht im Bundes- und im Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.
Schutzstatus ermitteln
Ob sich auf Eigentumsflächen geschützte Biotope befinden und welchen Schutzstatus diese haben, können Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer im Geoportal des Kreises Soest oder im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz recherchieren.
Links
Rechtsgrundlagen
- § 30 Bundesnaturschutzgesetz
- § 42 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen