Das Geoportal des Kreises Soest ist ein rechnergestütztes Auskunftssystem, das für jeden frei zugänglich Geodaten wie zum Beispiel die genaue Lage von Grundstücken zur Verfügung stellt.
Grundlage hierfür sind die Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), weitere topografische Karten und Themenkarten, die mit verschiedenen zusätzlichen Sachdaten zusammengeführt, ausgewertet und visualisiert werden.
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
- Die Nutzung der jeweilig publizierten Kartenwerke unterliegt weiteren gesetzlichen Grundlagen, die in der jeweils zuständigen Fachabteilung erfragt werden können.
Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks, Koordinaten oder Adressdaten sind von Vorteil.
Christian
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Geoportal GIS
Das Geoportal des Kreises Soest ist ein rechnergestütztes Auskunftssystem, das für jeden frei zugänglich Geodaten wie zum Beispiel die genaue Lage von Grundstücken zur Verfügung stellt.
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Notwendige Unterlagen
Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks, Koordinaten oder Adressdaten sind von Vorteil.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
- Die Nutzung der jeweilig publizierten Kartenwerke unterliegt weiteren gesetzlichen Grundlagen, die in der jeweils zuständigen Fachabteilung erfragt werden können.