Gehölzaktion

Der Kreis Soest stellt im Herbst kostenlos Obstbäume, Laubbäume und Heckengehölze zur Verfügung (vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel), um freiwillige Anpflanzungen im Innen- und Außenbereich zu fördern. Ziel der Aktion ist es, die Kulturlandschaft und den Naturschutz zu stärken, denn viele hochspezialisierte Insekten-, Säugetier- und Vogelarten sind auf die Lebensräume in Laubbäumen, Feldhecken oder Streuobstwiesen angewiesen.

Apfelbaum mit roten Äpfeln. Foto: © VRD - Fotolia.com
Foto: © VRD - Fotolia.com

Anträge nimmt das Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz in der Zeit von April bis Juni entgegen.

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Das Pflanzgut müssen Sie eigenständig im Herbst (November) bei einer beauftragten Baumschule abholen.
  • Bindematerialien, Baumpfähle und Wildverbiss sind auf eigene Kosten zu beschaffen und verpflichtend zu benutzen.
  • Pflanzmaterial ist spätestens eine Woche nach Erhalt zu pflanzen.
  • Ihre aus öffentlichen Mitteln geförderte Anpflanzung ist gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW gesetzlich geschützt und darf nicht beschädigt oder beseitigt werden.
  • Die Anpflanzung ist auf Dauer zu pflegen bzw. zu erhalten. Es muss innerhalb der ersten fünf Jahre ein Erziehungsschnitt erfolgen. 

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • von Ihnen zu leistende Kompensationsmaßnahmen/Ersatzmaßnahmen
  • Maßnahmen, die in einem Radius von 150 Meter von Windkraftanlagen liegen

Obstbäume

  • Stammhöhe etwa 1,80 Meter, ohne Ballen, Stammufang 6-8 cm
  • als Hochstamm für Obstwiesen für den Innen- und Außenbereich gedacht,
  • Mindestabnahme 5 Stück, Höchstabgabe 30 Stück,
  • Pflanzabstand zwischen den Bäumen mindestens 10 Meter.

Laubbäume

  • Hochstämme ca 10-12 cm Stammumfang mit Ballen
  • für den Innen- und Außenbereich gedacht
  • Höchstabgabe 5 Stück
  • Pflanzabstand zwischen den Bäumen mindestens 10 Meter

Heckengehölze

  • etwa 80 Zentimeter hoch,
  • nur für freiwachsende Hecken und kleinere Anpflanzungen im Außenbereich gedacht, nicht als geschnittene Gartenhecke,
  • Mindestabnahme 100 Stück bei mindestens 3 Sorten, Höchstabgabe 500 Stück bei mindestens 8 Sorten,
  • Pflanzabstand 1 Meter x 1 Meter
  • Stückzahlen bitte nur in 25-Stück-Schritten (25 - 50 - 75 usw.) beantragen
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