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Futtermittelüberwachung

Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion (zum Beispiel Anbau, Transport, Lagerung) sowie bei der Verfütterung an lebensmittelliefernde Tiere überwacht. Auch werden regelmäßig Futtermittelproben entnommen. Landwirte, die Futtermittel anbauen, müssen sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen.

Futtermittel wird auf einen Haufen gekippt. Foto: © Kybele - Fotolia.com
Foto: © Kybele - Fotolia.com

Für folgende Anliegen und Aufgaben ist die Abteilung Veterinärdienst zuständig:

  • Registrierung als Futtermittelunternehmer,
  • Registrierung, Zulassung und Gestattung der Verfütterung von Fischmehl und Blutprodukten,
  • Futtermittelkontrollen und die Entnahme von Futtermittelproben auf landwirtschaftlichen Betrieben.

Die von der Abteilung Veterinärdienst entnommenen Proben werden von den Chemischen und Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern untersucht.

Kontrollen von Futtermittelunternehmern

Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, muss sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen. Registrierte Betriebe werden stichprobenartig kontrolliert, ob sie die Rechtsvorschriften einhalten. Dabei werden die Betriebe risikoorientiert oder zeitabhängig in der Regel nach kurzfristiger Voranmeldung im Rahmen einer Betriebs- und/oder Buchprüfung kontrolliert. Darüber hinaus können während der Betriebskontrolle auch Futtermittelproben zur Untersuchung im Labor genommen werden.

Gestattungen und Zulassungen für das Verfüttern von Fischmehl, Dicalciumphosphat und Triacalciumphosphat sowie Blutprodukten tierischen Ursprungs an Nichtwiederkäuer werden erst nach Antragsstellung durch den Betrieb erteilt.

Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse auf Dioxine und PCB (Polychlorierte Biphenyle) zu kontrollieren und die Ergebnisse bei gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen der zuständigen Behörde zu melden. Zum Infoblatt

Zulassung, Registrierung, Meldung

In folgenden Fällen muss für eine Zulassung, Registrierung oder Meldung ein Antrag - siehe weiter unten - gestellt werden.

Tätigkeit Zulassung Registrierung Meldung
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Nicht-Wiederkäuer im eigenem Betrieb unter Verwendung von Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat oder Nichtwiederkäuer Blutprodukten  Ja    
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Nichtwiederkäuer unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die Fischmehl (> als 50% Rohprotein), Di-/Tricalciumphosphat (> als 10% Phosphor) oder Blutprodukte  (> als 50% Gesamtprotein) enthalten Ja    
Selbstmischer: Betrieb hält nur Nichtwiederkäuer und Herstellung von Alleinfuttermitteln zur Fütterung an Nichtwiederkäuer  unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die Fischmehl (< als 50% Rohprotein), Di-/Tricalciumphosphat (< als 10% Phosphor) oder Blutprodukte  (< als 50% Gesamtprotein) enthalten   Ja  
Lagerung und Verwendung von Mischfuttermitteln, die Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs oder Nichtwiederkäuer Blutprodukte enthalten in Betrieben, die Wiederkäuer halten Ja    
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Tiere in Aquakultur unter Verwendung von verarbeiteten Nicht-Wiederkäuer- Protein (ausgenommen Fischmehl) enthalten  Ja    
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Tiere in Aquakultur unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die verarbeitete Nichtwiederkäuerproteine (>  50% Gesamtprotein) enthalten  Ja    
Selbstmischer: Betrieb hält nur Tiere in Aquakultur und Herstellung von Alleinfuttermittels unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die verarbeitete Nichtwiederkäuerproteine (<  50% Gesamtprotein) enthalten   Ja  
Verfütterung von Milchaustauschfuttermitteln, die Fischmehl enthalten, an noch nicht abgesetzte Wiederkäuer     Ja
Lagerung und Verwendung von Mischfuttermitteln, die Nichtwiederkäuer-Proteine enthalten in Aquakulturbetrieben, die auch andere Nutztiere halten  Ja    
Futtermittel, Futtermittelüberwachung