Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion (zum Beispiel Anbau, Transport, Lagerung) sowie bei der Verfütterung an lebensmittelliefernde Tiere überwacht. Auch werden regelmäßig Futtermittelproben entnommen. Landwirte, die Futtermittel anbauen, müssen sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen.
Für folgende Anliegen und Aufgaben ist die Abteilung Veterinärdienst zuständig:
- Registrierung als Futtermittelunternehmer,
- Registrierung, Zulassung und Gestattung der Verfütterung von Fischmehl und Blutprodukten,
- Futtermittelkontrollen und die Entnahme von Futtermittelproben auf landwirtschaftlichen Betrieben.
Die von der Abteilung Veterinärdienst entnommenen Proben werden von den Chemischen und Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern untersucht.
Kontrollen von Futtermittelunternehmern
Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, muss sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen. Registrierte Betriebe werden stichprobenartig kontrolliert, ob sie die Rechtsvorschriften einhalten. Dabei werden die Betriebe risikoorientiert oder zeitabhängig in der Regel nach kurzfristiger Voranmeldung im Rahmen einer Betriebs- und/oder Buchprüfung kontrolliert. Darüber hinaus können während der Betriebskontrolle auch Futtermittelproben zur Untersuchung im Labor genommen werden.
Gestattungen und Zulassungen für das Verfüttern von Fischmehl, Dicalciumphosphat und Triacalciumphosphat sowie Blutprodukten tierischen Ursprungs an Nichtwiederkäuer werden erst nach Antragsstellung durch den Betrieb erteilt.
Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse auf Dioxine und PCB (Polychlorierte Biphenyle) zu kontrollieren und die Ergebnisse bei gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen der zuständigen Behörde zu melden. Zum Infoblatt
Zulassung, Registrierung, Meldung
In folgenden Fällen muss für eine Zulassung, Registrierung oder Meldung ein Antrag - siehe weiter unten - gestellt werden.
Tätigkeit | Zulassung | Registrierung | Meldung |
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Nicht-Wiederkäuer im eigenem Betrieb unter Verwendung von Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat oder Nichtwiederkäuer Blutprodukten | Ja | ||
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Nichtwiederkäuer unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die Fischmehl (> als 50% Rohprotein), Di-/Tricalciumphosphat (> als 10% Phosphor) oder Blutprodukte (> als 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Selbstmischer: Betrieb hält nur Nichtwiederkäuer und Herstellung von Alleinfuttermitteln zur Fütterung an Nichtwiederkäuer unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die Fischmehl (< als 50% Rohprotein), Di-/Tricalciumphosphat (< als 10% Phosphor) oder Blutprodukte (< als 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Lagerung und Verwendung von Mischfuttermitteln, die Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs oder Nichtwiederkäuer Blutprodukte enthalten in Betrieben, die Wiederkäuer halten | Ja | ||
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Tiere in Aquakultur unter Verwendung von verarbeiteten Nicht-Wiederkäuer- Protein (ausgenommen Fischmehl) enthalten | Ja | ||
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Tiere in Aquakultur unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die verarbeitete Nichtwiederkäuerproteine (> 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Selbstmischer: Betrieb hält nur Tiere in Aquakultur und Herstellung von Alleinfuttermittels unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die verarbeitete Nichtwiederkäuerproteine (< 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Verfütterung von Milchaustauschfuttermitteln, die Fischmehl enthalten, an noch nicht abgesetzte Wiederkäuer | Ja | ||
Lagerung und Verwendung von Mischfuttermitteln, die Nichtwiederkäuer-Proteine enthalten in Aquakulturbetrieben, die auch andere Nutztiere halten | Ja |
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 183/2005
- Verordnung (EG) Nr. 999/2001
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
- Antrag-Zulassung-Herstellung-MFM mit u.a. Fischmehl, Blutprodukte, DiTr Ca-P-Tierhalter
- Antrag Registrierung Selbstmischer AlleinFM mit ErgFM-Tierhalter
- Antrag Zulassung Herstellung MFM+ErgFM.-Tierhalter
- Antrag Zulassung Verwendung Lagerung MFM mit u.a. Fischmehl, Blutprodukte, DiTri Ca-P-Tierhalter
- Meldung Milchaustauschfutter mit Fischmehl-Tierhalter
- Antrag Zulassung Herstellung Aquakulturfutter Tierhalter
- Antrag Registrierung Sebstmischer Aquakulturfutter Tierhalter
- Antrag Zulassung Verwendung Lagerung Auquakulturtierfutter Tierhalter
- Antrag Registrierung als FM-Unternehmer nach VO 183/2005, FuMiHygVO
Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion (zum Beispiel Anbau, Transport, Lagerung) sowie bei der Verfütterung an lebensmittelliefernde Tiere überwacht. Auch werden regelmäßig Futtermittelproben entnommen. Landwirte, die Futtermittel anbauen, müssen sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen.
Für folgende Anliegen und Aufgaben ist die Abteilung Veterinärdienst zuständig:
- Registrierung als Futtermittelunternehmer,
- Registrierung, Zulassung und Gestattung der Verfütterung von Fischmehl und Blutprodukten,
- Futtermittelkontrollen und die Entnahme von Futtermittelproben auf landwirtschaftlichen Betrieben.
Die von der Abteilung Veterinärdienst entnommenen Proben werden von den Chemischen und Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern untersucht.
Kontrollen von Futtermittelunternehmern
Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, muss sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen. Registrierte Betriebe werden stichprobenartig kontrolliert, ob sie die Rechtsvorschriften einhalten. Dabei werden die Betriebe risikoorientiert oder zeitabhängig in der Regel nach kurzfristiger Voranmeldung im Rahmen einer Betriebs- und/oder Buchprüfung kontrolliert. Darüber hinaus können während der Betriebskontrolle auch Futtermittelproben zur Untersuchung im Labor genommen werden.
Gestattungen und Zulassungen für das Verfüttern von Fischmehl, Dicalciumphosphat und Triacalciumphosphat sowie Blutprodukten tierischen Ursprungs an Nichtwiederkäuer werden erst nach Antragsstellung durch den Betrieb erteilt.
Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse auf Dioxine und PCB (Polychlorierte Biphenyle) zu kontrollieren und die Ergebnisse bei gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen der zuständigen Behörde zu melden. Zum Infoblatt
Zulassung, Registrierung, Meldung
In folgenden Fällen muss für eine Zulassung, Registrierung oder Meldung ein Antrag - siehe weiter unten - gestellt werden.
Tätigkeit | Zulassung | Registrierung | Meldung |
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Nicht-Wiederkäuer im eigenem Betrieb unter Verwendung von Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat oder Nichtwiederkäuer Blutprodukten | Ja | ||
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Nichtwiederkäuer unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die Fischmehl (> als 50% Rohprotein), Di-/Tricalciumphosphat (> als 10% Phosphor) oder Blutprodukte (> als 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Selbstmischer: Betrieb hält nur Nichtwiederkäuer und Herstellung von Alleinfuttermitteln zur Fütterung an Nichtwiederkäuer unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die Fischmehl (< als 50% Rohprotein), Di-/Tricalciumphosphat (< als 10% Phosphor) oder Blutprodukte (< als 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Lagerung und Verwendung von Mischfuttermitteln, die Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs oder Nichtwiederkäuer Blutprodukte enthalten in Betrieben, die Wiederkäuer halten | Ja | ||
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Tiere in Aquakultur unter Verwendung von verarbeiteten Nicht-Wiederkäuer- Protein (ausgenommen Fischmehl) enthalten | Ja | ||
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Tiere in Aquakultur unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die verarbeitete Nichtwiederkäuerproteine (> 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Selbstmischer: Betrieb hält nur Tiere in Aquakultur und Herstellung von Alleinfuttermittels unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die verarbeitete Nichtwiederkäuerproteine (< 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Verfütterung von Milchaustauschfuttermitteln, die Fischmehl enthalten, an noch nicht abgesetzte Wiederkäuer | Ja | ||
Lagerung und Verwendung von Mischfuttermitteln, die Nichtwiederkäuer-Proteine enthalten in Aquakulturbetrieben, die auch andere Nutztiere halten | Ja |
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 183/2005
- Verordnung (EG) Nr. 999/2001
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
- Antrag-Zulassung-Herstellung-MFM mit u.a. Fischmehl, Blutprodukte, DiTr Ca-P-Tierhalter
- Antrag Registrierung Selbstmischer AlleinFM mit ErgFM-Tierhalter
- Antrag Zulassung Herstellung MFM+ErgFM.-Tierhalter
- Antrag Zulassung Verwendung Lagerung MFM mit u.a. Fischmehl, Blutprodukte, DiTri Ca-P-Tierhalter
- Meldung Milchaustauschfutter mit Fischmehl-Tierhalter
- Antrag Zulassung Herstellung Aquakulturfutter Tierhalter
- Antrag Registrierung Sebstmischer Aquakulturfutter Tierhalter
- Antrag Zulassung Verwendung Lagerung Auquakulturtierfutter Tierhalter
- Antrag Registrierung als FM-Unternehmer nach VO 183/2005, FuMiHygVO
Futtermittelüberwachung
Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion (zum Beispiel Anbau, Transport, Lagerung) sowie bei der Verfütterung an lebensmittelliefernde Tiere überwacht. Auch werden regelmäßig Futtermittelproben entnommen. Landwirte, die Futtermittel anbauen, müssen sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen.
Für folgende Anliegen und Aufgaben ist die Abteilung Veterinärdienst zuständig:
- Registrierung als Futtermittelunternehmer,
- Registrierung, Zulassung und Gestattung der Verfütterung von Fischmehl und Blutprodukten,
- Futtermittelkontrollen und die Entnahme von Futtermittelproben auf landwirtschaftlichen Betrieben.
Die von der Abteilung Veterinärdienst entnommenen Proben werden von den Chemischen und Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern untersucht.
Kontrollen von Futtermittelunternehmern
Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, muss sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen. Registrierte Betriebe werden stichprobenartig kontrolliert, ob sie die Rechtsvorschriften einhalten. Dabei werden die Betriebe risikoorientiert oder zeitabhängig in der Regel nach kurzfristiger Voranmeldung im Rahmen einer Betriebs- und/oder Buchprüfung kontrolliert. Darüber hinaus können während der Betriebskontrolle auch Futtermittelproben zur Untersuchung im Labor genommen werden.
Gestattungen und Zulassungen für das Verfüttern von Fischmehl, Dicalciumphosphat und Triacalciumphosphat sowie Blutprodukten tierischen Ursprungs an Nichtwiederkäuer werden erst nach Antragsstellung durch den Betrieb erteilt.
Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse auf Dioxine und PCB (Polychlorierte Biphenyle) zu kontrollieren und die Ergebnisse bei gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen der zuständigen Behörde zu melden. Zum Infoblatt
Zulassung, Registrierung, Meldung
In folgenden Fällen muss für eine Zulassung, Registrierung oder Meldung ein Antrag - siehe weiter unten - gestellt werden.
Tätigkeit | Zulassung | Registrierung | Meldung |
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Nicht-Wiederkäuer im eigenem Betrieb unter Verwendung von Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat oder Nichtwiederkäuer Blutprodukten | Ja | ||
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Nichtwiederkäuer unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die Fischmehl (> als 50% Rohprotein), Di-/Tricalciumphosphat (> als 10% Phosphor) oder Blutprodukte (> als 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Selbstmischer: Betrieb hält nur Nichtwiederkäuer und Herstellung von Alleinfuttermitteln zur Fütterung an Nichtwiederkäuer unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die Fischmehl (< als 50% Rohprotein), Di-/Tricalciumphosphat (< als 10% Phosphor) oder Blutprodukte (< als 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Lagerung und Verwendung von Mischfuttermitteln, die Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs oder Nichtwiederkäuer Blutprodukte enthalten in Betrieben, die Wiederkäuer halten | Ja | ||
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Tiere in Aquakultur unter Verwendung von verarbeiteten Nicht-Wiederkäuer- Protein (ausgenommen Fischmehl) enthalten | Ja | ||
Herstellung von Mischfuttermitteln zur Fütterung an Tiere in Aquakultur unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die verarbeitete Nichtwiederkäuerproteine (> 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Selbstmischer: Betrieb hält nur Tiere in Aquakultur und Herstellung von Alleinfuttermittels unter Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln, die verarbeitete Nichtwiederkäuerproteine (< 50% Gesamtprotein) enthalten | Ja | ||
Verfütterung von Milchaustauschfuttermitteln, die Fischmehl enthalten, an noch nicht abgesetzte Wiederkäuer | Ja | ||
Lagerung und Verwendung von Mischfuttermitteln, die Nichtwiederkäuer-Proteine enthalten in Aquakulturbetrieben, die auch andere Nutztiere halten | Ja |
Downloads
- Antrag-Zulassung-Herstellung-MFM mit u.a. Fischmehl, Blutprodukte, DiTr Ca-P-Tierhalter
- Antrag Registrierung Selbstmischer AlleinFM mit ErgFM-Tierhalter
- Antrag Zulassung Herstellung MFM+ErgFM.-Tierhalter
- Antrag Zulassung Verwendung Lagerung MFM mit u.a. Fischmehl, Blutprodukte, DiTri Ca-P-Tierhalter
- Meldung Milchaustauschfutter mit Fischmehl-Tierhalter
- Antrag Zulassung Herstellung Aquakulturfutter Tierhalter
- Antrag Registrierung Sebstmischer Aquakulturfutter Tierhalter
- Antrag Zulassung Verwendung Lagerung Auquakulturtierfutter Tierhalter
- Antrag Registrierung als FM-Unternehmer nach VO 183/2005, FuMiHygVO
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Rechtsgrundlagen
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 183/2005
- Verordnung (EG) Nr. 999/2001