Früherkennungsuntersuchungen

In den ersten Lebensjahren entwickeln sich Kinder sehr schnell. Die Früherkennungsuntersuchungen - die so genannten "U´s" - bieten Kindern gute Chancen, bei möglichen Problemen frühzeitig Hilfe zu erhalten. Eltern geben sie Sicherheit bei der Frage, ob sich ihr Kind gesund entwickelt.

Baby wird von Kinderarzt untersucht. Foto: © Bernd Libbach - Fotolia.com
Foto: © Bernd Libbach - Fotolia.com

Bei den Früherkennungsuntersuchungen U 5 - U 9, also im Alter von fünf Monaten bis fünfeinhalb Jahren, wird das Jugendamt vom Landeszentrum Gesundheit (LZG) informiert, wenn Eltern ihr Kind nicht zur Untersuchung gebracht haben. Das Jugendamt schickt den Eltern daraufhin ein Anschreiben zur Erinnerung mit dem Angebot der Beratung. 

Die Früherkennungsuntersuchungen sind freiwillig und es kann viele Gründe haben, warum eine "U" nicht wahrgenommen worden ist. Vielleicht ist die letzte Vorsorgeuntersuchung im Alltagstrubel einfach nur in Vergessenheit geraten und Eltern sind dankbar für eine Erinnerung, damit sie die U nachholen lassen und damit die Entwicklung Ihres Kindes weiterhin optimal unterstützen können.

Eine versäumte Vorsorgeuntersuchung kann manchmal aber auch Ausdruck davon sein, dass Eltern sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Wenn Eltern sich um die Entwicklung oder Erziehung ihrer Kinder sorgen, haben sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. 

Im Rahmen einer versäumten Früherkennung möchte das Jugendamt Eltern daher mit seinem Anschreiben über Möglichkeiten der Unterstützung für Familien informieren und beraten.

Was passiert bei einer Früherkennungsuntersuchung?

  • Eingehende körperliche Untersuchung des Kindes
  • Früherkennung von Krankheiten und Einleitung notwendiger ärztlicher Behandlungen
  • Früherkennung von Auffälligkeiten und Verzögerungen in der Entwicklung
  • Beratung zu Fördermaßnahmen Information zur altersgemäßen Entwicklung
  • Überprüfung des Impfstatus und Durchführung notwendiger Impfungen

Die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen.

Früherkennungsuntersuchung versäumt oder spät dran?

Kein Problem! Die Früherkennungsuntersuchungen können in einem bestimmten Toleranzzeitraum kostenlos nachgeholt werden. Eventuell benötigt die Arztpraxis das Erinnerungsschreiben des Jugendamtes, um die verspätete Untersuchung noch mit der Krankenkasse abrechnen zu können.

Die Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/ U-Untersuchungen (UTeilnahmeDatVO) ist Bestandteil des Kinderschutzkonzeptes des Landes Nordrhein-Westfalen.

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